Februar

IFRS-Treuhänder und AIIB Präsident Jin Liqun diskutiert die Position Asiens in der globalen Wirtschaft

17.02.2016

Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen, von der IFRS-Stiftung und dem CFA Institut organisierten Investorenveranstaltung 'Asien und das Gleichgewicht der Kräfte in der globalen Wirtschaft' hat sich Jin Liqun (Treuhänder der IFRS-Stiftung und Präsident der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) in einer Frage-und-Antwort-Runde zu Themen wie der Schuldensituation in China, der potenziellen Kooperation zwischen Entwicklungsbanken und dem privaten Sektor, dem Einfluss der AIIB auf die Kapitalmärkte und der etwaigen Einführung der IFRS in China geäußert.

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen Beitrag einer Wirtschaftsjournalistin zur Verfügung gestellt, in dem die Frage-und-Antwort-Runde zwischen Jin Liqun und einem Wirtschaftsmoderator der Sky News zusammenfassend dargestellt wird.

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS-Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit

17.02.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf eines IFRS-Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit genommen und kritisiert hierbei insbesondere den aus seiner Sicht begrenzten Nutzen des Dokuments für Abschlussersteller.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im Oktober 2015 den Entwurf eines Leitliniendokuments "Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse" veröffentlicht. Mit dem Leitliniendokument soll das Konzept der Wesentlichkeit erläutert und illustriert werden, um Erstellern bei der Anwendung des Konzepts zu helfen. Stellungnahmen wurden bis zum 26. Februar 2016 erbeten.
Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat nun Stellung zu diesem Entwurf genommen und dabei dessen Nutzen für die Abschlussersteller in Frage gestellt. So weist das DRSC u.a. darauf hin, dass die im Entwurf enthaltenen Beispiele aus seiner Sicht zu vage formuliert sind, um tatsächlich als substanzielle Anwendungshilfe dienen zu können. Zudem seien viele der Anwendungsbeispiele bereits in ähnlicher Form in den aktuellen IFRS-Vorschriften verankert. Darüber hinaus kritisiert das DRSC die Veröffentlichung des Entwurfs als IFRS Practice Statement und schlägt alternativ die Gestaltung als Lehrmaterialien vor.
Die englischsprachige Stellungnahme an den IASB sowie die hiermit zusammenhängende (deutschsprachige) Presseerklärung sind auf der Internetseite des DRSC erhältlich. Hier kann auch die entsprechende Stellungnahme an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) heruntergeladen werden, in der sich das DRSC mit dem EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Leitliniendokument auseinandersetzt.

EFRAG nimmt Stellung zur vorgeschlagenen temporären Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9

16.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/11 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB. EFRAG ist der Meinung, dass die temporäre Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (der Aufschubansatz) alle Bedenken adressiert, die sich in Bezug auf das zeitliche Auseinanderfallen von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen ergeben. Der Überlagerungsansatz würde dagegen nur die Bilanzierungsanomalien ausgleichen. Dennoch unterstützt EFRAG beide Ansätze als sich ergänzende Lösungen.

Während die temporäre Ausnahme nach Meinung von EFRAG alle Bedenken adressiert, ist EFRAG auch der Meinung, dass diese allen Unternehmen zur Verfügung stehen sollten, die in wesentlichem Umfang von der Interaktion zwischen IFRS 9 und IFRS 4 betroffen sind, um faire Bedingungen in der Versicherungsbranche zu gewährleisten. Gleichzeitig sollte die Ausnahme nicht auch wesentliche bankenbezogene Aktivitäten betreffen. EFRAG vertritt darüber hinaus die Meinung, dass die Ausnahme sowohl auf Gruppenebene als auch für darunter liegende Berichtseinheiten zur Verfügung stehen sollte.

EFRAG regt in ihrer Stellungnahme an, das vom IASB verwendete Kriterium der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit" auszuweiten, damit das Kriterium nicht nur auf der Ausgabe von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 basiert. EFRAG schlägt in diesem Zusammenhang allerdings einen höheren Schwellenwert als vom IASB vorgesehen vor. Des Weiteren regt EFRAG den Ausbau der Ausnahmeregelung um das Kriterium eines "regulierten Unternehmens" an, bei dem Definitionen aus dem Bereich der Regulierung einfließen würden.

Schließlich stimmt EFRAG dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Auslaufens der Ausnahme zu, den der IASB für den 1. Januar 2021 vorgesehen hat.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG (beides in englischer Sprache).

Hans Hoogervorst tritt am 1. Juli 2016 zweite Amtszeit an, Ian Mackintosh nicht

12.02.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufung des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst für eine zweite fünfjährige Amtszeit ab dem 1. Juli 2016 bekanntgegeben. Die Treuhänder informierten weiterhin darüber, dass der Vize-Vorsitzende des IASB Ian Mackintosh nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung steht.

Die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder der IFRS-Stiftung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG bekräftigt Kritik an vorzeitiger freiwilliger Anwendung von Änderungen an IAS 28 und IFRS 10

12.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich in einem öffentlichen Schreiben an die EU Kommission gewandt, um den Endorsement-Prozess im Zusammenhang mit den im September 2014 und Dezember 2015 vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 28 und IFRS 10 zu erörtern. Hierbei kritisiert EFRAG erneut die vom IASB eingeräumte vorzeitige freiwillige Anwendung der Änderungen hinsichtlich der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture bei gleichzeitiger unbefristeter Verschiebung des verpflichtenen Erstanwendungszeitpunkts dieser Änderungen.

Am 11. September 2014 hatte der IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) als Ergebnis der Arbeit an einem der Sachverhalte, die der IASB in Bezug auf die Übertragung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erörterte, herausgegeben. Aufgrund eines erst in der Folge identifizierten Konflikts der Septemberänderungen mit IAS 28 entschied der IASB im Juni 2015, dass er sich mit dieser und anderen damit zusammenhängenden Fragestellungen umfassender im Rahmen seines Forschungsprojekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode annimmt. Um zu vermeiden, dass Unternehmen kurz nacheinander zweimal die Art und Weise ändern müssen, wie sie IAS 28 anwenden, hat der IASB im Dezember 2015 den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, bis er Änderungen finalisiert hat, die sich gegebenenfalls aus dem Forschungsprojekt zur Equity-Methode ergeben.
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 hatte sich EFRAG zwar grundsätzlich einverstanden mit der zeitlichen Verschiebung erklärt, hatte aber die vom IASB eingeräumte vorzeitige freiwillige Anwendung der Septemberänderungen abgelehnt, da hierdurch die Uneinheitlichkeit der Bilanzierungspraxis, die Auslöser für die Änderungen gewesen war, nicht verringert, sondern noch vergrößert würde.
In einem Schreiben an die EU Kommission greift EFRAG diese Kritik wieder auf und dringt auf eine diesbezügliche Diskussion, bevor von der EU Kommission eine Entscheidung hinsichtlich der Übernahme der Änderungen vom September 2014 und Dezember 2015 getroffen wird.
Das englischsprachige EFRAG-Schreiben kann auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Zur entsprechenden Presseerklärung gelangen Sie hier.

EFRAG-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2015/1

12.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Entwurf DI/2015/1 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung' veröffentlicht.

In der Stellungnahme gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass die im Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Leitlinien dabei helfen werden, Uneinheitlichkeiten in der Bilanzierungspraxis zu verringern. Allerdings glaubt EFRAG, dass die Vorschläge zur uneinheitlichen Behandlung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern im Vergleich mit der Behandlung von Unsicherheiten in Bezug auf andere Steuerarten (bspw. Umsatzsteuer) oder ähnlichen Posten führen kann. EFRAG regt zwar an, dass sich der IASB dieser Problematik annimmt; dies sollte aber in einem separaten Projekt erfolgen und die Finalisierung der Interpretation nicht verzögern.
Die englischsprachige Stellungnahme können Sie auf der EFRAG-Internetseite herunterladen. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier.

Ergebnisse der Februarsitzungen der Fachausschüsse des DRSC

12.02.2016

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC haben am 8. und 9. Februar bzw. am 4. Februar 2016 getagt. Zu den Sitzungen wurden jetzt die Ergebnisberichte zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 46. Sitzung die folgenden Themen besprochen:

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 27. Sitzung die folgenden Themen besprochen:

  • DRÄS 7 - Änderungen an DRS 16
  • DRÄS 6 - DRS 20 Konzernlagebericht
  • Überarbeitung DRS 9 - Anteilmäßige Konsolidierung
Den Ergebnisbericht der Sitzung des IFRS-Fachausschusses nebst dessen aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 10. Februar 2016 zur Verfügung gestellt.
Auch der Ergebnisbericht der Sitzung des HGB-Fachausschusses ist jetzt auf der Internetseite des DRSC verfügbar. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 5. Februar 2016 zur Verfügung gestellt.

ESMA forciert Konvergenz der Aufsichtsaktivitäten auf internationaler Ebene

12.02.2016

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 11. Februar 2016 ein erstes Arbeitsprogramm zur Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Aktivitäten ('Supervisory Convergence Work Program') in der Europäischen Union vorgelegt, das die Implementierung der für die Jahre 2016-2020 festgelegten strategische Orientierung der ESMA unterstützen soll. Kern dieses Vorstoßes ist es insbesondere, die Aktivitäten der nationalen Aufsichtsbehörden (sog. 'national competent authorities, NCA) zu koordinieren und die einheitliche Anwendung der verschiedenen Kapitalmarktregeln in der EU sicherzustellen, insbesondere auch die Unternehmensberichterstattung gemäß IFRS betreffend.

Neben Themen wie die Anwendung der neuen EU-Prospektrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds befasst sich die ESMA in ihrem Arbeitsprogramm ausdrücklich mit der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der IFRS und kündigt in diesem Zusammenhang u.a. die folgenden Aktivitäten für das Jahr 2016 an:

  • Berichterstattung im April 2016 über die Durchsetzung der Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2014 (betrifft insbesondere die Anwendung von IFRS 10-12). Darüber hinaus kündigt die ESMA eine Implementierungs-Studie zur Anwendung von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen oder IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts an.
  • Diskussion der Fragestellungen und Feststellungen, die sich im Zuge der Enforcement-Aktivitäten im Jahr 2015 ergeben haben; dies wird im Rahmen der neun für das Jahr 2016 angesetzten Sitzungen erfolgen. Themenschwerpunkte werden die Anwendung von IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit dem aktuell niedrigen Zinsniveau sein.
  • Veröffentlichung der neuen Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 im Oktober.
  • Da die Anwendung der neuen Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden erhebliche bilanzielle Auswirkungen mit sich bringen wird, wird die ESMA in zwei Veröffentlichungen darauf hinwirken, dass die Unternehmen rechtzeitige und aussagekräftige Informationen über diese Auswirkungen offenlegen.
  • Fortführung der Arbeiten im Zusammenhang mit alternativen Profitkennzahlen und Angaben in Abschlüssen.
  • Durchführung von Schulungsveranstaltungen, in denen u.a. praktische Fragestellungen, die im IFRS-Durchsetzungsprozess auftreten können, erörtert werden.
  • Initiierung von Peer Reviews zwecks Untersuchung, ob sich die nationalen Aufsichtsbehörden an die für sie geltenden Richtlinien (Guidelines for Enforcers of Financial Information, GLEFI) halten.

Die ESMA wird in Zukunft weitere Arbeitsprogramme zur Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Aktivitäten veröffentlichen, wobei das nächste den Zeitraum 2017-2018 abdecken soll.

Sie können sich das 25-seitige englischsprachige Dokument zum Arbeitsprogramm direkt von der ESMA-Internetseite herunterladen. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/11

10.02.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum IASB-Entwurf genommen, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen.

Das IDW stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine vorübergehende Befreiung von IFRS 9 vorzuschreiben, die auf Unternehmen beschränkt sein soll, die vor allem als Versicherer tätig sind . Hierbei lehnt das IDW Schwellenwerte ab und spricht sich aus für eine prinzipienbasierte Betrachtung bei der Frage, ob im Einzelfall diese Tätigkeit als überwiegend gelten soll.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Video zur Mission hinter den IFRS

10.02.2016

Der IFRS-Stiftung stellt auf ihrer Internetseite ein Video zur Verfügung, in dem erläutert wird, welche Rolle die IFRS in der Gesamtwirtschaft spielen.

Das Video baut auf der Beschreibung der Mission der IFRS-Stiftung und des IASB auf, die letztes Jahr vorgestellt wurde, um die Motivation hinter der Arbeit der Stiftung zu erläutern. Das Video steht derzeit in englischer und spanischer Sprache zur Verfügung und kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

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