Februar

FEE-Papier zu Fragen zur Übernahme von IFRS 9

08.02.2016

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein kurzes Papier erarbeitet, in dem weitere Antworten zu einigen der Fragen zur Verfügug gestellt werden, die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) bei zwei Anhörungen zu den IFRS und insbesondere zu IFRS 9 in jüngster Zeit gestellt haben.

Die erste Anhörung fand am 1. Dezember 2015 statt. Nach einer Einführung in die Anhörung durch den ECON-Vorsitzenden Roberto Gualtieri gab es zunächst vorbereitete Stellungnahmen von vier eingeladenen Experten, unter ihnen Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC. Danach folgte eine Diskussion mit den ECON-Mitgliedern.

Die zweite Anhörung folgte am 11. Janaur 2016. Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst erläutert eingangs den Stand der aktuellen Arbeiten des IASB. Anschließend beantworteten er und Michel Prada, Vorsitzender der treuhänder der IFRS-Stiftung, Fragen der ECON-Mitglieder.

Interview mit dem IPSASB-Vorsitzenden

08.02.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Interview mit Ian Carruthers freigegeben, der seit Januar 2016 der neue Vorsitzende des IPSASB ist.

In dem Interview spricht Carruthers über die Arbeit des IPSASB und die Bedeutung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für Transparenz und Rechenschaft in der Finanzverwaltung des öffentlichen Sektors. Zugang zur Aufzeichnung des Interviews haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

'Neuer IFRS-Leasingstandard für mehr Transparenz'

08.02.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. Januar 2016 seinen neuen Standard IFRS 16 'Leasingverhältnisse' veröffentlicht. In einem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung erläutern Jens Berger, Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte, und Hendrik Nardmann, Leiter der IFRS Advisory Services von Deloitte, die Änderungen und Auswirkungen des neuen Standards.

Mit freundlicher Genehmigung der Börsen-Zeitung stellen wir Ihnen den Beitrag zur Verfügung, der in der Ausgabe 24 vom 5. Februar 2016 (Seite 10) erschienen ist.

"Änderungen bei der Bilanzierung des Leasingnehmers betreffen vor allem Unternehmen, die in großem Ausmaß Mietleasingverträge abgeschlossen haben und die die damit verbundenen Verpflichtungen bislang allein außerbilanziell zeigen. Mit den im Anhang enthaltenen Angaben lässt sich auch heute schon überschlägig simulieren, welche Auswirkungen sich durch IFRS 16 für die Bilanzen der Unternehmen ergeben. Nach unseren überschlägigen Berechnungen anhand der Angaben in den Geschäftsberichten 2014 werden im Dax und MDax die größten absoluten Beträge bei der Deutschen Telekom (mehr als 14 Mrd. Euro), der Metro (mehr als 7 Mrd. Euro) und der Deutschen Post (mehr als 6 Mrd. Euro) auf die Bilanz kommen."

Sie können den Beitrag von Berger und Nardmann hier einsehen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

08.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2016.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB
  • Veröffentlichung eines Berichts von einer Einbindungsveranstaltung zur Agendakonsultation in Kopenhagen
  • Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Konferenz zum Rahmenkonzept und zu europäischen Erwartungen in Brüssel

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

07.02.2016

Der EFRAG-Board wird am 11. Februar 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung und Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie
  • Interpretationsentwurf in Bezug auf Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • Proaktive Tätigkeiten - Projektplan in Bezug auf Pensionen
  • Aktueller Stand der Arbeiten

Die vollständige Tagesordnung, die Sitzungspapiere und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die Februarsitzung des IASB

05.02.2016

Der IASB wird am 16. und 17. Februar 2016 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Ein großer Teil der Sitzung (drei Stunden insgesamt) soll dem Projekt zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital gewidmet sein. Ebenfalls ausführlich erörtert werden wird der Themenkomplex Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Januar 2016

05.02.2016

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 26. bis 28. Januar 2016 in London stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder — Die Treuhänder erörterten eine Reihe wichtiger strategischer Sachverhalte:
    • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung — Die Treuhänder widmeten sich insbesondere dem Fortschritt der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und eingegangenen Stellungnahmen. Beleuchtet wurden insbesondere die Aspekte Relevanz der IFRS, einheitliche Anwendung, Führungsstruktur und Finanzierung und nächste Schritte. 
    • Strategie und Arbeitsprogramm 2016 — Zu den Zielen für 2016 gehören insbesondere Arbeiten im Hinblick auf die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und global akzeptierter Rechnungslegungsstandards, die Förderung der globalen Übernahme, die Förderung der einheitlichen Anwendung und die Sicherstellung der weiteren Unabhängigkeit, Stabilität und Rechenschaft der IFRS-Stiftung.
    • Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern und regionalen Gruppierungen — Die Zusammenareit mit diesen Partnern hat drei Ziele: (1) Erhalt der effizienten Beziehungen und Kommunikationswegen mit den nationalen Standardsetzern und regionelan Gruppierungen, (2) Förderung des Einsatzes dieser Partner für die einheitliche Anwendung der IFRS und (3) fachliche Zusammenarbeit.
    • Sonstige Sachverhalte — Zu diesen gehörten verschiedene Bestandsaufnahmen und die Vorschua auf künftige Sitzungen.
    • Berichte von Ausschüssen — Dies waren insbesondere Berichte der Ausschüsse zu Prüfung und Finanzen, Humankapital und Nominierungen, die von den Treuhändern erörtert wurden.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder in Vertretung des Vorsitzenden über die fachlichen Aktivitäten des IASB. Schwerpunkt seiner Ausführungen waren der kürzlich veröffentlichte Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, der Abschluss der Erörterungen im Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen und Bemühungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Einbindungsveranstaltung vor Ort — Die IFRS-Stiftung war Gastgeber einer Veranstaltung zum Thema 'Sich verändernde globale Märkte und die Rolle der Asian Infrastructure Investment Bank'.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Januar 2016

05.02.2016

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 26. Januar 2016 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Dem DPOC wurde ein Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die Konsultationsprozessschritte für alle laufenden Projekte auf der Agenda des IASB beschrieben wurden. Insbesondere erörterte der DPOC (1) Erlöserfassung und die Absicht, keine weiteren Sitzungen der TRG anzuberaumen, (2) die Agendakonsultation und (3) Projekte im Zusammenhang mit der Angabeinitiative und mit dynamischen Risikomanagement.
  • Versicherungsverträge — Der DPOC wurde über die Fortschritte in diesem Projekt unterrichtet und widmete sich den Papieren, die bei der Februarsitzung des IASB erörtert werden sollen.
  • Leasingverhältnisse: Qualitskontrolle — Der DPOC wurde über alle Schritte (drei interne Abstimmungsvorlagen, eine externe) unterrichtet, die nach Erlaubnis des Boards zur Finalisierung des Standards und der eigentlichen Veröffentlichung erfolgten. Mehrfach hervorgehoben wurden die positiven Reaktionen auf die Veröffentlichung des endgültigen Standards.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit der Beratungsgruppen und Beiräte (insbesondere TRG, ITG und ITCG) und ließ sich über Änderungen in der Zusammensetzung informieren.
  • Korrespondenz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben, derer sich der DPOC annehmen müsste.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Tagesordnung für die Februarsitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

05.02.2016

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 23. und 24. Februar 2016 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Höhepunkte der Diskussionen werden ausführliche Erörterungen der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit durch die Treuhänder und der Zukunft der Unternehmensberichterstattung sein.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 23. Februar 2016

Vormittagsitzung (09:15h-12:00h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Aktivitäten des IASB und der IFRS-Stiftung
  • Herangehensweise hinsichtlich der Überprüfung nach der Einführung von Standards

Nachmittagsitzung (13:00h-17:30h)

  • Aktivitäten der Treuhänder
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung - Ausgewählte Governance-Fragen
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung – Den Wechsel herbeiführen
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung – Berichte von den Einzelgruppensitzungen

Mittwoch, 24. Februar 2016

Vormittagsitzung (09:30h-12:30h)

  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung – Klimawandel
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
  • Rahmenkonzept

Nachmittagsitzung (13:30h-15:30h)

  • Zukunft der Unternehmensberichterstattung – Berichte von den Einzelgruppensitzungen
  • Kommunikation der Mitglieder
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind auf dieser IASB-Internetseite verfügbar.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/11

05.02.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum IASB-Entwurf genommen, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen.

Das IDW unterstützt beide vorgeschlagenen Ansätze - den Überlagerungsansatz und den Aufschubansatz -, da diese unterschiedliche Sachverhalte adressieren, die von der Art der Geschäftstätigkeit und der Konzernstruktur abhängen. Allerdings adressiere der Überlagerungsansatz nur die Bilanzierungsanomalien und sei daher nicht als Alternative zum Aufschubansatz anzusehen.

Im Hinblick den Aufschubansatz merkt das IDW an, dass zwar die Bestimmung der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit" auf Ebene der Berichtseinheit eindeutig und unkompliziert sei, allerdings ergäben sich daraus auch "Härtefälle", denen man dadurch entgegentreten könne, dass zuerst eine Bestimmung auf Ebene der Berichtseinheit erfolgen müsse, dann aber im Zweifelsfall eine Bestimmung auf tieferer Ebene erlaubt sein solle.

Sie können sich die englischsprache Stellungnahme von der Internetseite des IASB herunterladen.

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