Bekanntmachung von drei neuen Deutschen Rechnungslegungsstandards
24.02.2016
Im Bundesanzeiger vom 23. Februar 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 22 'Konzerneigenkapital', Nr. 23 'Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss' und Nr. 24 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschlus' durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden.
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Informationen zu Hintergrund, Entwicklung und Inhalten der einzelnen Standards finden sich auf der Internetseite des DRSC.