DRSC äußert sich zu IFRS IC-Entscheidungen zu IFRIC 12 und IFRS 5

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25.02.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss in einem Brief an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung vom Januar 2016 in Bezug auf IFRIC 12 Stellung bezogen und äußert sich darüber hinaus zu einem etwaigen Forschungsprojekt zu IFRS 5.

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat nach Diskussionen in mehreren Sitzungen im Januar 2016 eine vorläufige Entscheidung zu der Fragestellung veröffentlicht, wie Zahlungen, die im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung durch einen Betreiber (Konzessionsnehmer) gegenüber dem Konzessionsgeber erfolgen, beim Konzessionsnehmer zu bilanzieren sind. Dabei stellte das IFRS IC fest, dass die Bilanzierung entscheidend davon abhänge, ob der Konzessionsnehmer als Agent oder Prinzipal agiert, hat Erläuterungen zur Bilanzierung aber nur im Prinzipal-Fall vorgenommen.

Das DRSC stimmt den Ausführungen des IFRS IC zwar grundsätzlich zu, kritisiert aber, dass das IFRS IC bei seiner Entscheidung die Bilanzierung variabler Zahlungen des Konzessionsnehmers mit dem Hinweis gänzlich ausgeklammert hat, dass diese Fragestellung für den Aufgabenbereich des IFRS IC zu breit sei. Das DRSC vertritt hier die Ansicht, dass es zumindest möglich gewesen wäre, eine Lösung für die Fälle zu entwickeln, bei denen die variablen Zahlungen unabhängig von künftigen Aktivitäten des Konzessionsnehmers sind, d.h. bei denen die Höhe der variablen Zahlungen nicht im Einflussbereich des Konzessionsgebers ist. Auch fehle es nach wie vor an einer Befassung mit der Fragestellung, wie die Bilanzierung zu erfolgen habe, wenn der Konzessionsnehmer als Agent handelt.

Das DRSC weist in seiner Presseerklärung (nicht aber in seiner Stellungnahme) in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hin, dass die vorläufige Entscheidung des IFRS IC Einfluss auf die vom DRSC im August 2015 eingereichte Fragestellung haben werde, die vom IFRS IC in Kürze behandelt werden dürfte.

Schließlich äußert sich das DRSC in seinem Schreiben zur finalen Entscheidung des IFRS IC vom Januar 2016, die diversen IFRS 5 betreffenden Fragestellungen, mit denen sich das IFRS IC in der jüngeren Vergangenheit befasst hat, zu Gunsten des Anstoßens eines grundlegenden Forschungsprojekts des IASB zu IFRS 5 nicht weiter zu verfolgen. Dieses Forschungsprojekt habe eine hohe Priorität und müsse so schnell wie möglich angegangen werden.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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