Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf eines IFRS-Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit genommen und kritisiert hierbei insbesondere den aus seiner Sicht begrenzten Nutzen des Dokuments für Abschlussersteller.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im
Oktober 2015 den Entwurf eines Leitliniendokuments "Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse" veröffentlicht. Mit dem Leitliniendokument soll das Konzept der Wesentlichkeit erläutert und illustriert werden, um Erstellern bei der Anwendung des Konzepts zu helfen. Stellungnahmen wurden bis zum 26. Februar 2016 erbeten.
Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat nun Stellung zu diesem Entwurf genommen und dabei dessen Nutzen für die Abschlussersteller in Frage gestellt. So weist das DRSC u.a. darauf hin, dass die im Entwurf enthaltenen Beispiele aus seiner Sicht zu vage formuliert sind, um tatsächlich als substanzielle Anwendungshilfe dienen zu können. Zudem seien viele der Anwendungsbeispiele bereits in ähnlicher Form in den aktuellen IFRS-Vorschriften verankert. Darüber hinaus kritisiert das DRSC die Veröffentlichung des Entwurfs als IFRS Practice Statement und schlägt alternativ die Gestaltung als Lehrmaterialien vor.
Die englischsprachige
Stellungnahme an den IASB sowie die hiermit zusammenhängende (deutschsprachige)
Presseerklärung sind auf der Internetseite des DRSC erhältlich. Hier kann auch die entsprechende
Stellungnahme an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) heruntergeladen werden, in der sich das DRSC mit dem
EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Leitliniendokument auseinandersetzt.