DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie

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03.02.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber der IFRS-Stiftung Stellung zu deren vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie genommen.

In der Stellungnahme zu den Vorschlägen der Treuhänder befürwortet das DRSC eine formale Eingliederung des Konsultationsprozesses in die Standardsetzungsaktivitäten des IASB und die Fokussierung auf Inhalte anstatt auf technologische Aspekte. Gleichwohl dürfe die Entwicklung der Taxonomie nicht die prinzipienorientierte Standardsetzung bestimmen.

Die vorgeschlagene Einbindung des IASB als Standardsetzungsorgan der IFRS-Stiftung ist nach Auffassung des DRSC in Abhängigkeit von dem zugrundegelegten Verständnis über den Zweck einer IFRS-Taxonomie zu beurteilen. Soweit die IFRS-Taxonomie zukünftig eine größere Rolle in der Finanzberichterstattung einnehme, sei ggf. auch die Mitwirkung des IASB bei der Taxonomieentwicklung als Entscheider oder in einer überprüfenden Funktion sinnvoll.

Zu der englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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