DRSC verabschiedet DRÄS 6
29.02.2016
Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat im Rahmen seiner 24. Öffentlichen Sitzung am 29. Februar 2016 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard No. 6 (DRÄS 6) verabschiedet, durch den zahlreiche Deutsche Rechnungslegungs Standards geändert werden.
Im Einzelnen enthält DRÄS 6 Änderungen an den folgenden Standards:
- DRS 3 Segmentberichterstattung
- DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
- DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
- DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
- DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
- DRS 18 Latente Steuern
- DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises
- DRS 20 Konzernlagebericht
- DRS 21 Kapitalflussrechnung
Die branchenspezifischen Regelungen zur Segmentberichterstattung (DRS 3-10 und DRS 3-20) wurden aufgehoben, da sie nun in DRS 3 enthalten sind.
Die Presseerklärung des DRSC sowie den Mitschnitt der Sitzung finden Sie hier.