ESMA forciert Konvergenz der Aufsichtsaktivitäten auf internationaler Ebene

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12.02.2016

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 11. Februar 2016 ein erstes Arbeitsprogramm zur Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Aktivitäten ('Supervisory Convergence Work Program') in der Europäischen Union vorgelegt, das die Implementierung der für die Jahre 2016-2020 festgelegten strategische Orientierung der ESMA unterstützen soll. Kern dieses Vorstoßes ist es insbesondere, die Aktivitäten der nationalen Aufsichtsbehörden (sog. 'national competent authorities, NCA) zu koordinieren und die einheitliche Anwendung der verschiedenen Kapitalmarktregeln in der EU sicherzustellen, insbesondere auch die Unternehmensberichterstattung gemäß IFRS betreffend.

Neben Themen wie die Anwendung der neuen EU-Prospektrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds befasst sich die ESMA in ihrem Arbeitsprogramm ausdrücklich mit der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der IFRS und kündigt in diesem Zusammenhang u.a. die folgenden Aktivitäten für das Jahr 2016 an:

  • Berichterstattung im April 2016 über die Durchsetzung der Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2014 (betrifft insbesondere die Anwendung von IFRS 10-12). Darüber hinaus kündigt die ESMA eine Implementierungs-Studie zur Anwendung von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen oder IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts an.
  • Diskussion der Fragestellungen und Feststellungen, die sich im Zuge der Enforcement-Aktivitäten im Jahr 2015 ergeben haben; dies wird im Rahmen der neun für das Jahr 2016 angesetzten Sitzungen erfolgen. Themenschwerpunkte werden die Anwendung von IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit dem aktuell niedrigen Zinsniveau sein.
  • Veröffentlichung der neuen Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 im Oktober.
  • Da die Anwendung der neuen Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden erhebliche bilanzielle Auswirkungen mit sich bringen wird, wird die ESMA in zwei Veröffentlichungen darauf hinwirken, dass die Unternehmen rechtzeitige und aussagekräftige Informationen über diese Auswirkungen offenlegen.
  • Fortführung der Arbeiten im Zusammenhang mit alternativen Profitkennzahlen und Angaben in Abschlüssen.
  • Durchführung von Schulungsveranstaltungen, in denen u.a. praktische Fragestellungen, die im IFRS-Durchsetzungsprozess auftreten können, erörtert werden.
  • Initiierung von Peer Reviews zwecks Untersuchung, ob sich die nationalen Aufsichtsbehörden an die für sie geltenden Richtlinien (Guidelines for Enforcers of Financial Information, GLEFI) halten.

Die ESMA wird in Zukunft weitere Arbeitsprogramme zur Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Aktivitäten veröffentlichen, wobei das nächste den Zeitraum 2017-2018 abdecken soll.

Sie können sich das 25-seitige englischsprachige Dokument zum Arbeitsprogramm direkt von der ESMA-Internetseite herunterladen. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier.

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