IDW-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/11

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05.02.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum IASB-Entwurf genommen, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen.

Das IDW unterstützt beide vorgeschlagenen Ansätze - den Überlagerungsansatz und den Aufschubansatz -, da diese unterschiedliche Sachverhalte adressieren, die von der Art der Geschäftstätigkeit und der Konzernstruktur abhängen. Allerdings adressiere der Überlagerungsansatz nur die Bilanzierungsanomalien und sei daher nicht als Alternative zum Aufschubansatz anzusehen.

Im Hinblick den Aufschubansatz merkt das IDW an, dass zwar die Bestimmung der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit" auf Ebene der Berichtseinheit eindeutig und unkompliziert sei, allerdings ergäben sich daraus auch "Härtefälle", denen man dadurch entgegentreten könne, dass zuerst eine Bestimmung auf Ebene der Berichtseinheit erfolgen müsse, dann aber im Zweifelsfall eine Bestimmung auf tieferer Ebene erlaubt sein solle.

Sie können sich die englischsprache Stellungnahme von der Internetseite des IASB herunterladen.

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