IPSASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an seinem kameralistischen Standard

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04.02.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf ED 61 'Änderungen der Rechnungslegung auf Grundlage der Kameralistik' herausgegeben.

Der kameralistische Standard des IPSASB Rechnungslegung auf Grundlage der Kameralistik (nicht nummeriert, Januar 2003) enthält Vorschriften für die Aufstellung und Darstellung eines Abschlussbestandteils über erhaltene und geleistete Zahlungen sowie damit einhergehende Angaben zu Bilanzierungsmethoden. Er enthält ferner Vorschläge für Angaben, die diesen Bericht über Kassenzahlungen unterstützten. Wesentliche Rolle des Standards in der Gesamtstrategie des IPSASB ist es, als Sprungbrett für die Übernahme der Standards auf Grundlage der dualen Rechnungslegung zu dienen.

Im Entwurf ED 61 wird vorgeschlagen, bestimmte Vorschriften zu überarbeiten und sie zukünftig zu vorgeschlagenen Angaben zu machen. Außerdem enthält der Entwurf vorgeschlagenen Änderungen, die sicherstellen sollen, dass die bestehenden Vorschriften und vorgeschlagenen Angaben besser im Einklang mit ihren Gegenstücken im Bereich der dualen Rechnungslegung stehen, sofern es keinen Grund gibt, von diesen als Ergebnis der Anwendung von Kameralistik abzuweichen.

Auf der Internetseite des IPSASB haben Sie Zugang zum Entwurf und zu einer entsprechenden Presseerklärung. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2016 erbeten.

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