Januar

Neue ausführliche Ausgabe der 'Investor Perspectives' zum neuen Leasingstandard

29.01.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Sue Lloyd die wesentlichen Merkmale des neuen Leasingstandards.

Am 13. Januar 2016 hat der IASB IFRS 16 Leasingverhältnisse, den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, veröffentlicht. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasinggeber bleiben die Regelungen aus IAS 17 Leasingverhältnisse weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen zu unterscheiden ist.

In dieser Ausgabe der Investor Perspectives erläutert Sue Lloyd zunächst die wesentlichen Änderungen und ihre Auswirkungen für Anleger. In einem Anhang bietet der Artikel einen ausführlichen tabellarischen Vergleich zwischen IFRS 16, IAS 17 und den demnächst erwarteten neuen US-GAAP-Vorschriften.

A New Lease of Life steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

IASB finalisiert Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative

29.01.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat endgültige Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen' veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, IAS 7 klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Der IASB hat 2013 in Ergänzung seiner Arbeiten im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept eine Initiative zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Initiative setzt sich unter anderem aus einer Reihe kleinerer Projekte zusammen, die darauf abzielen, zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, Darstellungs- und Angabevorschriften in bestehenden Standards kurzfristig zu verbessern und zu vereinfachen. Zu diesen Projekten gehörte ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen zur Verbesserung der Informationen, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Im Oktober 2015 beschloss der IASB, den Projektteil zu Liquidität abzuspalten, bei dem es noch weiterer und umfassenderer Analysen bedarf, und nur mit dem Projektteil zu Finanzierungstätigkeiten fortzufahren. Dieser zweite Projektteil wurde jetzt abgeschlossen.

 

Änderungen

Die Änderungen in Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7) folgen der Zielsetzung, dass ein Unternehmen Angaben zu leisten hat, die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, Veränderungen in den Finanzschulden zu beurteilen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, fordert der IASB, dass die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben sind (im erforderlichen Ausmaß): (i) Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit; (ii) Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen; (iii) Auswirkungen von Wechselkursänderungen; (iv) Änderungen von beizulegenden Zeitwerten; und (v) sonstige Änderungen.

Der IASB definiert Finanzschulden als solche, "deren Zahlungsvorgänge in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden oder werden". Er hält auch fest, dass die neuen Angabenvorschriften auch für Veränderungen im Finanzvermögen gelten, wenn diese dieselbe Definition erfüllen.

In den nun bewirkten Änderungen wird festgehalten, dass eine Überleitung der Eröffnungs- auf die Schlussbilanzwerte in Bezug auf Finanzschulden eine Möglichkeit darstellt, die neuen Angabevorschriften zu erfüllen. Dies stellt eine Abweichung gegenüber dem Entwurf vom Dezember 2014 dar, wo vorgeschlagen worden war, eine solche Überleitung verpflichtend zu fordern.

Schließlich wird in den Änderungen noch festgehalten, dass Veränderungen in den Finanzschulden getrennt von Veränderungen anderer Vermögenswerten und Schulden anzugeben sind.

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied hat gegen die Veröffentlichung der Änderungen gestimmt, weil es der Meinung ist, dass (i) die nun vorgenommenen Änderungen zu nicht vollständigen Informationen über die Liquiditätssteuerung eines Unternehmens führen können, (ii) die Änderungen nicht die Bedürfnisse der Abschlussadressaten erfüllen und (iii) die Kosten für die Erstellung der Angaben bedeutend sein werden und den Nutzen überwiegen können.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist - vorbehaltlich einer Übernahme in der EU - zulässig. Da die Änderungen weniger als ein Jahr vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht werden, müssen Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung keine Vergleichszahlen angeben.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IPSASB veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor

29.01.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf ED 60 'Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor' herausgegeben.

Nach ED 60 werden Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor entweder als Fusionen oder als Erwerbe klassifiziert, wobei das Erlangen von Beherrschung und andere Faktoren berücksichtigt werden. Das Erlangen von Beherrschung über eine Geschäftstätigkeit führt zu der widerlegbaren Annahme, dass der Zusammenschluss ein Erwerb ist. Wird die Annahme widerlegt, wird der Zusammenschluss als Fusion behandelt. Dieser Ansatz weicht von den Vorschlägen im Konsultationspapier vom Juni 2012 ab, was auf in den Stellungnahmen zum Konsultationspapier erhobene Bedenken zurückzuführen ist.

Für den Ansatz und die Bewertung von Fusionen wird in ED 60 die Verwendung der "modifizierten Pooling-of-Interests-Methode" vorgeschlagen. Nach dieser Methode wird die Fusion zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie eintritt. Für Erwerbe soll laut ED 60 die "Erwerbsmethode" angewendet werden. Dies bedeutet denselben Ansatz anzuwenden wie in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Ergänzt wird der Ansatz durch Leitlinien, die Besonderheit des öffentlichen Sektors adressieren. Zu diesen Unterschieden gehört, dass Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor ein Gewinnorientierungsmotiv fehlt, dass sie oft über nicht austauschbasierte Transaktionen abgewickelt werden und dass solche Zusammenschlüsse oft nicht freiwillig erfolgen, sondern per Gesetz oder von Behörden verordnet werden.

Auf der Internetseite des IPSASB haben Sie Zugang zum Entwurf und zu einer entsprechenden Presseerklärung. Stellungnahmen werden bis zum 30. Juni 2016 erbeten.

Tätigkeitsbericht 2015 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2016

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2015 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen hat sich auf ähnlich niedrigem Niveau wie in den Vorjahren stabilisiert.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2015 hat die DPR 81 Prüfungen abgeschlossen, davon 71 Stichprobenprüfungen, sechs Anlassprüfungen und vier Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs aufsicht (BaFin) durchgeführt wurden.
  • Die normalisierte Fehlerquote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 10% leicht unter dem Vorjahreswert von 12%.
  • Eine Nachschau für 2014 hat gezeigt, dass aufgedeckte Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert und Hinweise der DPR für die zukünftige Rechnungslegung von den Unternehmen umgesetzt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DPR in der Presseerklärung und im Tätigkeitsbericht selbst.

IFRS-Stiftung sucht neue SMEIG-Mitglieder

28.01.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung nehmen derzeit Nominierungen für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME-Implementation-Group, SMEIG) entgegen, die die internationale Übernahme des IFRS für KMU unterstützt und die Implementierung des Standards überwacht.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen bis zu 14 neue Mitglieder für die Arbeitsgruppe, die mit Wirkung zum 1. Juli 2016 für dreijährige Amtszeiten ernannt werden sollen. Bewerbungsschluss ist der 28. Fabruar 2016. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

EBA stößt Analyse der Auswirkung von IFRS 9 auf Banken an

28.01.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) wird eine Auswirkungsanalyse durchführen, um Anhand einer Stichprobe von 50 Finanzinstituten in der EU die Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu eruieren.

Ziel der Analyse ist es, die Auswirkungen von IFRS 9 auf das regulatorische Eigenkapital zu bestimmen. Darüber hinaus soll die Untersuchung der EBA dabei helfen, zu sehen wie IFRS 9 und andere aufsichtliche Vorschriften zusammenwirken.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der EBA.

Änderung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen erwartet

28.01.2016

Gestern wurde bekannt, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des HGB verabschiedet hat und diesen nun in den parlamentarischen Raum einbringen will.

Dem Vernehmen nach ist als Änderung zu erwarten, dass der ermittlungsrelevante Zeitraum für die Zinssätze für die Bewertung von Pensionsrückstellungen von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich zehn Jahre verlängert wird. Ferner ist wohl eine Ausschüttungssperre vorgesehen. Des Weiteren verlautet, dass die Regelung auch bereits auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden, angewendet werden darf (Wahlrecht).

Der Kabinettsbeschluss ist bis jetzt nicht öffentlich verfügbar. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)  hat sich allerdings bereits öffentlicht (und recht kritisch) zum Beschluss geäußert und die oben genannten Punkte in einer Presseerklärung bestätigt.

Wir nehmen Stellung zu den Änderungsvorschlägen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

27.01.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2015/10 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016' genommen, der vorgeschlagene Änderungen an drei International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses enthält.

Wir unterstützen die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen, haben aber eine Anmerkung zur Formulierung der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 1 und raten zu geänderten Übergangsvorschriften bei der vorgeschlagenen Änderung an IAS 28.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

ESMA-Stellungnahme zur Agendaentscheidung zur Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte

27.01.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2015 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, kein eng umrissenes Projekt zur Klarstelllung der Umstände auf seine Agenda zu nehmen, unter denen eine Modifizierung oder ein Austausch von finanziellen Vermögenswerten zu einer Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswerts führt.

ESMA nimmt zur Kenntnis, dass das Interpretations Committee zu dem Schluss gekommen ist, der Sachverhalt so breit gelagert ist, dass er nicht im Rahmen einer Interpretation behandelt werden kann. Die daraufhin vom Interpretations Committee getroffene Entscheidung, den Sachverhalt gar nicht auf die Agenda zu nehmen, lehnt ESMA allerdings aus folgenden Gründen ab:

  • Es gebe bisher zu diesem Sachverhalt keine ausreichenden Leitlinien in IFRS 9 und IAS 39, was zu Abweichungen in der Praxis führt.
  • Die griechische Staatsschuldenkrise habe gezeigt, dass diese Problematik bedeutende Auswirkungen auf eine große Anzahl von Unternehmen haben kann.
  • Das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld legt nahe, dass in Zukunft noch mehr Transaktionen dieser Art auftreten werden.

ESMA empfiehlt daher dringend, den Sachverhalt an den IASB weiterzureichen.

Auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat das Thema ausführlich in seinen Sitzungen im Dezember 2015 und Januar 2016 besprochen und beschlossen, eine ähnlich gelagerte Stellungnahme an das Interpretations Committee zu senden. Deloitte lehnt die vorläufige Agendaentscheidung ebenfalls ab.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von ESMA gelangen Sie hier.

APAK-Tätigkeitsschwerpunkte 2016

27.01.2016

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat auf ihrer Internetseite eine Erklärung zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit 2016 veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) ist die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) noch bis zum 17. Juni 2016 für die Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer und die Organisation anlassunabhängiger Sonderuntersuchungen zuständig.

Bei den Inspektionen liegt der Fokus im Jahr 2016 unter anderem auf der Untersuchung von Prüfungshandlungen in den Bereichen Going Concern, Goodwill und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Finanzinstrumenten und Pensionsrückstellungen.

Die APAK hat folgenden erläuternde Dokumente auf ihrer Internetseite veröffentlicht:

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