DRSC-Konsultation zu den Auswirkungen des jüngsten Änderungen an IFRS 2

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07.07.2016

Das DRSC bittet um Mithilfe der deutschen Anwender bei der Frage, ob ein Teil der am 20. Juni 2016 veröffentlichten Änderungen an IFRS 2 in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung eventuell zu Praxisproblemen führen kann.

Eine der Klarstellungen von IFRS 2 erstreckt sich auf in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen (sogenannte net settlement features). Diese neue Regelung könnte für nach IFRS berichtende Unternehmen, die aktienbasierte Vergütungsmodelle mit Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten (equity-settled share-based payments) abgeschlossen haben, ein Praxisproblem nach sich ziehen, da bestimmte Vergütungstransaktionen nunmehr in einen equity-settled- und in einen cash-settled-Teil aufzuspalten sind.

Das DRSC bitte um Rückmeldung der deutschen Anwender, ob sich daraus ein gravierendes Praxisproblem für sie ergibt, damit die Ansichten der deutschen IFRS-Anwender gebündelt in den Übernahmeprozess eingebracht werden und in den Gremien von EFRAG entsprechend adressiert werden können.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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