EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile

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27.07.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB und unterstützt insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Zurverfügungstellung eines umfassenderen Rahmen für die Unterscheidung von Geschäftsbetrieben und Gruppen von Vermögenswerten und dadurch Verringerung der Arbeitslast für Ersteller im Vergleich mit den gegenwärtigen Leitlinien in IFRS 3;
  • Aufnahme eines ‘Screening Tests’, wobei einige Verfeinerungen in Bezug auf Grenzfälle vorgeschlagen werden;
  • Nutzung zweier unterschiedlicher Sätze von Kriterien in Abhängigkeit davon, ob Ergebnisse (Outputs) vorliegen;
  • Verwendung erläuternder Beispiele, wobei vorgeschlagen wird, den Schwerpunkt eher auf Bereiche zu legen, in denen ein bedeutendes Maß an Ermessensentscheidungen notwendig ist;
  • Klarstellung der Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile auf die vorgeschlagene Art und Weise.

Ferner drängt EFRAG den IASB und den FASB bei ihren jeweiligen Vorschlägen zu konvergierten Lösungen zu kommen.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. Oktober 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

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