ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
28.07.2016
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 8, IAS 12, IAS 18, IAS 19, IAS 21, IAS 38, IAS 39, IAS 41, IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 11, IFRS 13, IFRIC 14, IFRIC 17 und IFRIC 21 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der neunzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Februar 2014 bis April 2016 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
---|---|
IAS 39 — Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
Inflationsbezogenes Indexderivat, das in einen Leasingvertrag eingebettet ist |
IFRS 11 — Gemeinsame Vereinbarungen |
Klassifizierung einer separaten Zweckgesellschaft als gemeinsame Geschäftstätigkeit aufgrund von 'anderen Tatsachen und Umständen' |
IAS 21 — Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse |
Auswahl des sachgerechten Wechselkurses, wenn verschiedenen Wechselkurse verfügbar sind |
IAS 38 — Immaterielle Vermögenswerte |
Ausweis von Gewinnen aus der Veräußerung eines immateriellen Vermögenswerts |
IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
Identifizierung nicht beobachtbarer Inputfaktoren |
IFRS 3 — Unternehmenszusammenschlüsse |
Umgekehrter Erwerb eines börsennotierten Firmenmantels |
Angabe der Beträge von bedeutenden Kategorien von Erlösen | |
IAS 38 — Immaterielle Vermögenswerte |
Bestimmung, ob ein Händlernetzwerk, das im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer ist |
IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
Austausch eines Geschäftsbetriebs gegen eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen und nachfolgende Ausschüttung des erworbenen Tochterunternehmens an die Eigentümer |
IAS 19 — Leistungen an Arbeitnehmer |
Bestimmung des maximalen wirtschaftlichen Nutzens aus einem Pensionsplan und die Bewertung des leistungsorientierten Vermögenswerts |
Bewertung einer latenten Steuerschuld, die sich auf biologische Vermögenswerte bezieht, wenn sich die Ertragsteuersätze über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte ändert | |
IFRIC 21 — Abgaben |
Bilanzierung von Beiträgen zu einem Einlagensicherungsfonds im Zwischenbericht |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.