IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen IPSASB-Leitlinien zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor
08.07.2016
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Entwurf ED 60 'Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor' genommen.
Nach ED 60 werden Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor entweder als Fusionen oder als Erwerbe klassifiziert, wobei das Erlangen von Beherrschung und andere Faktoren berücksichtigt werden. Das IDW begrüßt die Vorschläge des IPSASB, schlägt jedoch vor, anstatt eines Wertminderungsmodells die planmäßige Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten vorzusehen.
Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.