IPSASB-Konsultation zu dem öffentlichen Sektor eigenen Finanzinstrumenten

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28.07.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Für den öffentlichen Sektor spezifische Finanzinstrumente' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Weder in den International Financial Reporting Standards (IFRS) noch in den internationalen Bilanzierungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) werden derzeit einige Finanzinstrumente adressiert, die nur im öffentlichen Sektor vorkommen. Beispiele sind:

  • Sonderziehungsrechte;
  • Bargeldumlauf; und
  • Währungsgold.

Als Konsequenz ist die Berichterstattung zwischen einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich, und Adressaten erhalten möglicherweise nicht die Informationen, die sie für die Beurteilung der Rechenschaftspflicht oder für Entscheidungszwecke benötigen.

Als erster Schritt hin zu einer Entwicklung von einschlägigen Leitlinien hat der IPSASB ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Rückmeldungen zu einigen vorläufigen Sichtweisen in Bezug auf die Bilanzierung der drei oben genannten Finanzinstrumente des öffentlichen Sektors eingeholt werden sollen. Zielsetzung des Papiers ist es, die Debatte hinsichtlich der Instrumente, die in den Anwendungsbereich eines entsprechenden Projekts fallen sollten, und deren Ansatz und Bewertung anzustoßen.

Rückmeldungen zum Papier werden bis zum 31. Dezember 2016 an den IPSASB erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

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