IPSASB veröffentlicht neuen IPSAS 39 und Änderungen an IPSAS 21 und IPSAS 26

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29.07.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat IPSAS 39 'Leistungen an Arbeitnehmer' und 'Wertminderung neubewerteter Vermögenswerte (Änderungen an IPSAS 21 und IPSAS 26)' herausgegeben.

IPSAS 39 Leistungen an Arbeitnehmer ersetzt IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer zum 1. Januar 2018, wobei zu früherer Anwendung ermutigt wird. IPSAS 39 ist das Ergebnis von Entwurf ED 59 Änderungen an IPSAS 25, Leistungen an Arbeitnehmer, allerdings kam der IPSASB während der erneuten Erörterungen zu dem Schluss, dass es nutzerfreundlicher sei, die vorgeschlagenen Änderungen aus dem Entwurf in Form eines vollständigen neuen, geänderten Standard herauszugeben.

IPSAS 25 basiert auf IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, der später überarbeitet wurde. Die Änderungen zwischen IPSAS 39 und IPSAS 25 stellen die Konvergenz mit IAS 19 (soweit im öffentlichen Sektor sachgerecht) wieder her. Im Wesentlichen sind dies:

  • Streichung der Option, dass ein Unternehmen den Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld aufschieben kann ("Korridor"-Ansatz);
  • Einführung eines Nettozinsansatzes für leistungsorientierte Pläne;
  • Änderung bestimmter Angabevorschriften für leistungsorientierte Pläne und Pläne mehrerer Arbeitgeber;
  • Vereinfachung der Vorschriften für Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien zu einem leistungsorientierten Plan, wenn diese Beiträge einem einfachen Beitragsplan gelten, der an die Dienstzeit geknüpft ist.

Mit der Neufassung des Standards werden auch die Vorschriften für zusammengesetzte Sozialversicherungsprogramme gestrichen, die der IPSASB nicht länger für notwendig in der Praxis erachtet.

Mit Wertminderung neubewerteter Vermögenswerte werden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die nach einem Neubewertungsmodell bewertet werden, in den Anwendungsbereich der beiden IPSASB-Standards zu Wertminderung gebracht: IPSAS 21 Wertminderung nicht Zahlungsmittel generierende Vermögenswertes und IPSAS 26 Wertminderung Zahlungsmittel generierender Vermögenswerte.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB in englischer Sprache zur Verfügung:

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