AFRAC strebt geänderte Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen an

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14.06.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die darauf abzielt, bei Ermittlung des Durchschnittszinssatzes für die Bewertung von Personalrückstellungen auf einen wahlweise festzulegenden Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren statt bisher auf 7 Jahre abzustellen.

Anstoß für diesen Vorschlag ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die auch in Deutschland zu einer Anpassung des Zeitraumes auf 10 Jahre (ohne Wahlrecht) führte. Stellungnahmen zu diesem Vorschlag werden bis zum 27. Juni 2016 erbeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Entwurf der Stellungnahme auf der Internetseite des AFRAC.

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