FRC-Erklärung nach dem EU-Referendum in Großbritannien

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24.06.2016

Nach dem Referendum in Großbritannien hat der britische Standardsetzer eine Erklärung veröffentlicht, dass er mit seiner Arbeit in der bisheringen Art und Weise fortfahren will.

EU-Verordnungen und EU-inspirierte Gesetze bleiben während der Austrittsverhandlungen, also für die nächsten zwei Jahre, ohnehin geltendes Recht in Großbritannien. Das heißt, auf absehbare Zeit gelten weiterhin die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS und auch die Regel, dass neue Standards zuerst übernommen werden müssen, bevor sie angewendet werden können, bleibt bestehen.

Der FRC sieht daher keine Notwendigkeit, seine bisherige Arbeitsweise zu ändern. Er erklärt:

Die Anwender haben gefragt, welche Auswirkungen das Ergebnis des Referendums auf unsere regulatorische Arbeit hat. Unser regulatorischer ist unverändert, und wir werden ihm weiter folgen. Der FRC wird ebenfalls weiterhin seine Rolle bei der Vertretung der Interessen Großbritanniens international wahrnehmen.

Zur vollständigen Erklärung auf der Internetseite des FRC gelangen Sie hier.

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