IDW schlägt vor, RS HFA 2 an Überlegungen des IFRS Interpretations Committee anzupassen

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16.06.2016

Einige Überlegungen, die sich in Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee vom Januar 2016 finden, widersprechen den derzeitigen Ausführungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2)'.

Obwohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Ausführungen des IFRS IC unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht sachgerecht hält, hat der Hauptfachausschuss (HFA) einen den Verlautbarungen des IFRS IC konformen Entwurf einer Änderung von IDW RS HFA 2 verabschiedet.

Außerdem verabschiedete der HFA eine geringfügige redaktionelle Klarstellung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW RS HFA 40).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internesteite des IDW.

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