März

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

18.03.2016

Im Nachgang seiner Märzsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Größere, erkennbare Verschiebungen sind nur bei den Projekten mit begrenztem Umfang auszumachen.

Seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Februar haben sich dort folgende Änderungen ergeben:

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 18. März 2016 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Mitschnitt der Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

18.03.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 18. März 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 47. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

18.03.2016

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zu den Übergangsvorschriften für Leasingnehmer zu Verfügung.

In der Internetpräsentation werden die Schritte erörtert, die ein Leasingnehmer zu befolgen hat. Betont werden unter anderem die verfügbaren Übergangserleichterungen und die Entscheidungen, die während jeder Phase zu treffen sind.

Die Internetpräsentation steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB-Mitglied erläutert die Angabeninitiative

18.03.2016

IASB-Mitglied Gary Kabureck hat einen Artikel mit dem Titel "Anhangangaben der Zukunft — Reflektionen über die Angabeninitiative" veröffentlicht. Darin erörtert er die bisherigen Erfolge des IASB und weist auf die nächsten Schritte hin.

In seinem Artikel wendet sich Kabureck insbesondere vier Themen zu.

Zuerst spricht er davon, wie der IASB den Erstellern "die Fesseln abgenommen" habe. Dabei geht es ihm insbesondere um die Änderungen an IAS 1, die im Dezember 2014 veröffentlicht wurden und die darauf abzielten, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

Danach geht Kabureck auf die Adressaten von Angaben ein. Er glaubt, dass es da genau zu unterscheiden gelte, da viele Angaben auf einen sehr begrenzten Kreis von Adressaten zielten. Daraus, so Kabureck, ergebe sich, dass bestimmte Angaben, die für einen kleinen Kreis von Anlegern sehr wichtig seien, Gefahr liefen, Angaben zu überlagern, die auf die Allgemeinheit abzielten.

Kabureck geht auch auf Wesentlichkeit ein und verweist auf das individuelle Ermessen. Er erörtert auch das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien, dessen Veröffentlichung im April dieses Jahres erwartet wird - Rückmeldungen seien hier besonders kritisch, da dies die künftige Grundlage zu allen Angabeerwägungen des IASB bilden werde.

Schließlich wendet sich Kabureck dem Umgang mit Fehlern zu. Nicht alle seien gleich. Er sei der Meinung, dass der IASB hier noch Aufklärungsarbeit leisten müsse, insbesondere da Anwender zögerten, Fehler einzugestehen, da dies mit einem großen Aufwand zusätzlicher Arbeit einhergehe.

Zusammenfassend hält Kabureck fest, dass viele Angabegewohnheiten über viele Jahre gewachsen und schwer zu besiegen seien. Dennoch lohne immer die Frage, ob die Angaben für Adressaten in ihren Entscheidungen zu kaufen/zu halten/zu verkaufen nützlich seien. Allein diese Frage sei ein großer Schritt vorwärts.

Zum englischsprachigen Artikel auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

18.03.2016

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 4. und 5. April 2016 in Toronto tagen.

Die Tagesordnung für die Sitzung, die die letzte unter dem Vorsitz von Tricia O'Malley sein wird, bevor Dr. Liesel Knorr den Vorsitz übernimmt, fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 4. April 2016 (9:00h-17:15h)

  • Einführende Anmerkungen
  • Entwicklungen im Arbeitsprogramm des IASB und bei der IFRS-Stiftung
  • Ermessensentscheidungen und der Begriff der Wahrscheinlichkeit unter IFRS
  • Bericht über ein Mitgliedsprojekt – Verwendung von Finanzinformationen durch Anwender
  • Berichte regionaler Gruppen: AOSSG, EFRAG, GLASS, PAFA
  • Fachthema – FEE-Papier The Future of Corporate Reporting – creating the dynamics for change
  • Administrativer Sitzungsteil:
    • Rückmeldungen von der letzten Sitzung
    • Prozess und zeitliche Planung für die Übergabe des Sekretariats


Dienstag, 5. April 2016 (9:00h-16:15h)

  • Sachverhalte im Zusammenhang mit gemeinnützigen Unternehmen
  • Fachthema – Cash-Flow-Informationen
  • Entwicklungen beim IPSASB
  • IFRS-Umsetzungssachverhalt – Wie können IASB und nationale Standardsetzer zusammenarbeiten, um die einheitliche Anwendung zu fördern?
  • Zusammenfassung

Ein Bericht von der Sitzung wird nach der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Den Bericht von der letzten IFASS-Sitzung (Herbst 2015, London) finden Sie hier.

Vorgeschlagene Änderungen am Berichtsentwurf zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

18.03.2016

Im Januar 2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) den Entwurf eines Berichts zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB verfügbar gemacht. Die Mitglieder des Parlaments haben jetzt Änderungen in Bezug auf diesen Berichtsentwurf vorgeschlagen.

Die Vorschläge sind vielfältig und reichen von Klarstellungen über Ergänzungen bis hin zu Änderungen einzelener Abschnitte des Berichts und beziehen sich auf die Einbindung des EU-Parlaments, Finanzierung, "öffentliches Gut", Vorsicht, IFRS 9, Konvergenz und viele andere Themen. Ein Überblick über alle vorgeschlagenen Änderungen wurde jetzt zur Verfügung gestellt. da sich verschiedene Parlamentsmitglieder - zum Teil mit einander widersprechenden Vorschlägen - zu denselben Textziffern geäußert haben, ist das Dokument recht lang geworden (61 Seiten im Vergleich zu den ursprünglichen 12 Seiten). Der Überblick über alle vorgeschlagenen Änderungen steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

FASB veröffentlicht ersten Satz von Änderungen an seinem Erlöserfassungsstandard

17.03.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Prinzipal/Agent-Erwägungen (Brutto- und Nettoberichterstattung)' veröffentlicht, mit der bestimmte Aspekte seines Erlöserfassungsstandards ASU 2014-09 klargestellt werden.

Folgende Klarstellungen sind in der ASU enthalten:

  • Wie ein Unternehmen bestimmt, ob es Prinzipal oder Agent für jede spezifizierte Ware oder Dienstleistung ist, die dem Kunden zugesagt wurde;
  • wie ein Unternehmen das Wesen jeder zugesagten Ware oder Dienstlestung bestimmt;
  • wenn eine andere Partei in die Zurverfügungstellung zugesagter Waren oder Dienstleistungen gegenüber einem Kunden involviert ist, erhält ein Unternehmen, das ein Prinzipal ist, Kontrolle über (a) eine Ware oder einen anderen Vermögenswert von einer andere Partei, die oder der dann an den Kundenübertragen wird; (b) das Recht auf eine Diesntleistung, die durch eine andere Partei erbracht wird, das das Unternehmen in die lage setzt, diese Partei anzuweisen, die Dienstleistung im Namen des Unternehmens gegenüber dem Kunden zu erbringen; oder (c) eine Ware oder Dienstleistung von der anderen Partei, die es mit anderen Waren oder Diesntleistungen kombiniert, um dem Kunden die spezifizierte Ware oder Diesntsleistung zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden in der ASU die Hinweise in ASC 606-10-55-39 überarbeitet und die bestehenden Beispiele in ASC 606 verfeinert, um die Leitlinien zur Anwendnung der Prinzipal/Agent-Erwägungen näher zu erläutern.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen stehen im Einklang mit dem neuen Erlöserfassungsstandard des FASB, der noch nicht in Kraft getreten ist. Den vollständigen Text der jetzt veröffentlichten ASU finden Sie auf der Internetseite des FASB.

Vergleich mit IFRS

Die Änderungen in der FASB-ASU entsprechen denen, die der IASB in seiner demnächst erwarteten Klarstellung von IFRS 15 veröffentlichen wird. Der FASB geht bei den Änderungen seines Erlöserfassungsstandards in mehreren Einzelschritten vor und hat auch entschieden, umfangreichere Änderungen zu veröffentlichen. Endgültige Änderungen in Bezug auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und Lizenzen werden bald erwartet, und andere eng umrissene Änderungen und Übergangserleichterungen sollen kurz danach veröffentlicht werden. Damit ist die heute veröffentlichte ASU nur die erste von drei erwarteten Sätzen von Änderungen.

IFRS-Konferenz zur Umsetzung von IFRS 16

17.03.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass am 20. Mai 2016 eine IFRS-Konferenz 'Umsetzung von IFRS 16: Leasingverhältnisse' in London stattfinden wird.

Bei der Konferenz sollen die folgenden Themen erörtert werden:

  • Begrüßung durch den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst
  • IFRS 16: Ein Überblick
  • Übergang – Was sind Ihre Optionen und wie treffen Sie die richtigen Übergangsentscheidungen?
  • Vierter Monat der dreijährigen Umsetzungsphase: Was sollten Sie gerade tun?
  • Umsetzung: Heiße Themen
  • Systemanforderungen
  • Ratings und Bewertungen
  • Podiumsdiskussion: Umsetzung – Ein Fahrplan für den Wechsel

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzwebseite.

ASBJ veröffentlicht Entwurf weiterer 'Streichungen oder Änderungen' an den IFRS

17.03.2016

Im Juni 2015 hat der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) "Japan’s Modified International Standards (JMIS): Accounting Standards Comprising IFRSs and the ASBJ Modifications" herausgegeben, die die Standards und Interpretationen abdeckten, die vom IASB bis zum 31. Dezember 2012 herausgegeben wurden. Der ASBJ hat nun die Verlautbarungen bis einschließlich 31. Dezember 2013 erörtert und schlägt bestimmte weitere 'Streichungen oder Änderungen' vor.

Die JMIS stellen neben den designierte IFRS (IFRS wie vom IASB herausgegeben), den japanischen Rechnungslegungsstandards und US-GAAP den vierten Satz von Rechnungslegungsstandards für Konzernabschlüsse in Japan dar und sind Teil der Bemühung, die IFRS-Anwendung in Japan mit dem schlussendlichen Ziel fördern, einen einzigen Satz hochwertiger globaler Standards zu erreichen. Begrenzte ‘Streichungen oder Änderungen’ an den vom IASB herausgegebenen Standards können im Rahmen künftiger Erörterungen in Japan oder beim IASB aufgelöst werden und sollten daher als vorübergehende Behandlung angesehen werden. (Derzeit wendet noch kein Unternehmen die JMIS an.)

Die heute veröffentlichten Entwürfe sehen ‘Streichungen oder Änderungen’ in Bezug auf die folgenden zwei Punkte im Zusammenhang mit IFRS 9 (2013) vor:

  • (a) Nicht-Recycling von Hedging-Gewinnen oder -Verlusten bei Fair-Value-Hedging von Beteiligungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderunge im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden: Der ASBJ schlägt vor, dass Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten, die aus Fair-Value-Hedges entstehen und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, über die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden.
  • (b) Anpassung der Anschaffungskosten bei Cash-Flow-Hedges: Der ASBJ schlägt vor, dass bei Entnahme eines Betrags aus der Cash-Flow-Rücklage, die ein Teil des Eigenkapitals ist, ein entsprechender Betrag im sonstigen Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen wird.

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen Konsultationsdokumenten und einer Presseerklärung (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

Anwender glauben, die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte muss vom Board adressiert werden

16.03.2016

Im November 2015 hat das IFRS Interpretations Committee ein mögliches Projekt zur Klarstellung der Vorschriften in IFRS 9 und IAS 39 in Bezug auf die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte erörtert und vorläufig entschieden, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Die Stellungnahmen zu dieser vorläufigen Agendaentscheidung zeigen, dass die Anwender der Meinung sind, dass es keine Option sein kann, sich des Problems nicht anzunehmen.

Das Interpretations Committee war zu seiner negativen Agendaentscheidung gekommen, indem es argumentierte, dass der Sachverhalt zu komplex sei, um ihn im Rahmen eines eng umrissenen Projekts abzuarbeiten, und dass informelle Rückmeldungen von einzelnen IASB-Mitglieder ergeben hätten, dass es "wenig Appetit" gäbe, ein solches Projekt auf die Agenda zu nehmen.

Die Reaktionen der Anwender (einschließlich ESMA, dem japanischen Standardsetzer ASBJ, dem DRSC und Deloitte) fielen Angesichts der Tatsache, dass (i) weder IAS 39 noch IFRS 9 Vorschriften enthalten, die im Hinblick auf die Ausbuchung von modifizierten Vermögenswerten ausreichend sind, was das Risiko von Abweichungen in der Praxis birgt; (ii) die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten bereits ein Sachverhalt ist, der in der Praxis auftritt; (iii) solche Transaktionen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds vermutlich vermehrt auftreten werden; und (iv) möglicherweise unter IFRS 9 zusätzliche Sachverhalte auftreten können, in einigen Fällen recht scharf aus. In der Stellungnahme des DRSC heißt es:

Wir halten die Entscheidung für nicht sachgerecht, da es hier bereits Probleme in der Praxis gibt. Während das IFRS IC die Sichtweise einnimmt, dass es "derzeit" nicht sachgerecht sei, sich des Problems anzunehmen und dass es nicht "im Rahmen einer Interpretation" gelöst werden könne, weisen wir auf die Tatsache hin, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, ein Problem zu adressieren, selbst wenn es ein umfassendes ist.

In einer weiteren Stellungnahme wird hinzugefügt:

Tatsächlich ist dieser Sachverhalt seit einigen Jahren ein strittiger Bereich, der vom Committee bisher in jedem Jahr von 2012 bis 2015 diskutiert worden ist.

Der Sachverhalt soll bei der kommenden Sitzung des IFRS Interpretation Committee am 22. März 2016 ab 16:40h erörtert werden. Trotz der eingegangenen Stellungnahmen (alle mit Ausnahme einer empfehlen weitere Maßnahmen) empfiehlt der Stab, die Agendaentscheidung mit nur einigen wenigen editorischen Änderungen zu finalisieren, da die eingegangenen Stellungnahmen keinen neuen Erkenntnisse ergeben hätten.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie das entsprechende Agendapapier, das als Anhang B alle eingegangenen Stellungnahmen enthält.

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