Zwei neue AFRAC-Stellungnahmen gegenüber dem IASB

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08.03.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwürfen eines Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit und vorgeschlagener Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf des Wesentlichkeitsleitliniendokuments betont AFRAC, dass Wesentlichkeit ein wichtiges Grundprinzip der IFRS sei. Aufgrund der großen Wichtigkeit, die die Wesentlichkeit für alle Adressaten von IFRS-Abschlüssen habe, sollte der IASB das Konzept der Wesentlichkeit auf verbindlichste Art und Weise definieren. AFRAC weist außerdem darauf hin, dass das Konzept der Wesentlichkeit in der EU nur dann verbindlich sei, wenn es im Rahmen eines Standards definiert wird, da nur Standards für eine verbindliche Anwendung in der EU übernommen werden. Sowohl aus konzeptioneller Sicht als auch zur Sicherstellung der verbindlichen Anwendung sollte das Konzept der Wesentlichkeit nach Ansicht von AFRAC daher im Rahmen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses definiert werden. Eine andere Möglichkeit wäre, die Frage der Wesentlichkeit im Rahmenkonzept zu lösen, sofern eine entsprechende Änderung von IAS 1 zu lange dauern würde. Nach Ansicht von AFRAC sollten die Bestimmungen zur Wesentlichkeit prinzipienbasiert und ohne zu viele Beispiele sein. Stattdessen sollte das Konzept der Wesentlichkeit für konkrete Umstände in den erläuternden Beispielen der jeweiligen Standards behandelt werden. Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

In der Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4) betont AFRAC die Notwendigkeit, während der Zeit, in der IFRS 9 Finanzinstrumente bereits anzuwenden ist, aber der neue Standard zur Versicherungsverträgen noch nicht finalisiert ist, Leitlinien zu haben, die mit den bestehenden Standards konsistent sind. Im Interesse eines reibungslosen Übergangs auf den neuen Versicherungsstandard und der Vermeidung von Verwirrung der Interessengruppen begrüßt AFRAC den Aufschubansatz. AFRAC ist jedoch der Meinung, dass dieser für alle Unternehmen zur Verfügung stehen sollte, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge begeben. Obwohl AFRAC auch den Überlagerungsansatz begrüßt, könnte sich daraus kurzfristig eine erhöhte Komplexität ergeben. Daher stimmt AFRAC dafür, nur den Aufschubansatz zuzulassen. Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

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