DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zum Thema Kapitalflussrechnung

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29.03.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Diskussionspapier zur Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute und möglichen Alternativen genommen.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier vom Juli 2015 stimmt das DRSC der von EFRAG aufgestellten These zu, dass Kapitalflussrechnungen von Finanzdienstleistern keine hohe Aussagekraft besitzen und aus diesem Grunde Verbesserungen notwendig sind. Die von EFRAG vorgestellten Kennzahlen aus dem Bereich der Bankenaufsicht erscheinen grundsätzlich geeignet, den Informationsgehalt bezüglich der Liquidität und Liquiditätsrisiken von Banken zu erhöhen. Allerdings können diese Kennzahlen die Kapitalflussrechnung nicht ersetzen, wie von EFRAG zur Diskussion gestellt. Weitere von EFRAG vorgeschlagene Verbesserungen an der Kapitalflussrechnung selbst (z.B. Aufhebung der Kategorisierung) erscheinen dem DRSC ebenfalls nicht überzeugend, da zahlreiche Banken im Rahmen der Vorgaben des IAS 7 dies bereits praktizieren.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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