EFRAG- Umfrage zeigt unterschiedliche Einschätzung der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden

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21.03.2016

Um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen neuen Definitionen im IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' von unterschiedlichen Personen ähnlich interpretiert werden, hatte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Fragebogen entwickelt und im Oktober 2015 veröffentlicht.

Im Fragebogen wurden neun Vereinbarungen vorgestellt, und die Teilnehmer wurden um ihre Einschätzung gebeten, ob bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, die im Entwurf vom Mai 2015 enthalten sind, erfüllt sind. Dabei wurde um die Beurteilung allein auf Grundlage der vorgeschlagenen Definitionen und der zusätzlichen Leitlinien im Entwurf gebeten.

Im Rahmen der Befragung wurden die folgenden Sachverhalte identifiziert:

  • Der Ausdruck ‘gegenwärtig’ wurde von den Befragten unterschiedlich interpretiert, wenn er im Zusammenhang mit der Definition eines Vermögenswerts erwogen wurde.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, welche und wie viele zurückliegende Ereignisse zu berücksichtigen sind, wenn die Kontrolle über eine wirtschaftliche Ressource beurteilt wird, die als Ergebnis vergangener Ereignisse entstanden ist.
  • Die Antwortenden war unterschiedlicher Meinung, ob die wirtschaftliche Ressource, die mit einem Lotterielos zusammenhängt, von dem Unternehmen kontrolliert wird, die das Lotterielos erwirbt.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine verbesserte Marktposition die Möglichkeit birgt, ökonomischen Nutzen zu generieren.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine organisierte Belegschaft zu einem Recht eines Unternehmens führt.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob die Kosten für einen Berater im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung zu einer Verpflichtung führt, eine wirtschaftliche Ressource zu übertragen.
  • Obwohl die Antwortenden allgemein der Meinung waren, dass die wirtschaftliche Ressource im Zusammenhang mit einer Leasingvereinbarung vom Unternehmen kontrolliert wird, waren ihre Argumente für diese Entscheidung unterschiedlich.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine Einlagengarantie zu einer Verpflichtung führt, eine wirtschaftliche Ressource zu übertragen (für Zahlungen in künftigen Jahren).

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine Zusammenfassung der Antworten. Die Ergebnisse der Umfrage wurden auch an den Stab des IASB übermittelt.

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