Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Wesentlichkeit

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09.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In der Stellungnahme gibt EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Angaben hilfreich sein könnten, um eine gemeinsame Grundlage für das Anwenden von Ermessen bei der Entscheidung zu bieten, welche Informationen für Adressaten von Bedeutung sind. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die Zielsetzung hinter den Leitlinien verdeutlicht werden sollte, sodass klar wird, dass die Leitlinien nicht nur für Ersteller nützlich sind, sondern auch dazu dienen können, ein allgemeinsames Verständnis der Rolle und der Anwendung von Wesentlichkeit unter allen Betroffenen entwickeln zu können. Des Weiteren ist EFRAG der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Leitliniendokument prägnanter und praxisorientierter formuliert werden sollte, wobei eine Schwerpunktlegung auf Bereiche, in denen die Beurteilung von Wesentlichkeit schwierig ist, sicher hilfreich sei.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen Bericht zur Berücksichtung der Rückmeldungen, die zum Stellungnahmeentwurf vom November 2015 eingegangen sind.

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