ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2015
29.03.2016
Der Bericht beiete einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer im europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2015 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.
Insgesamt wurden Durchsetzungsmaßnahmen bei einem Viertel der Emittenten vorgenommen, die in der Stichprobe von 189 Emittenten enthalten waren. In vielen Fällen betrafen die Maßnahmen verschiedene Bereiche desselben Abschlusses. Im Hinblick auf die Anwendung des neuen Konsolidierungspakets erkennen ESMA und die europäischen Enforcer die gute Qualität der Umsetzung der IFRS-Vorschriften in den Abschlüssen 2014 an. ESMA ist der Meinung, dass es bei der Anwendung der Vorschriften in IAS 12 in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von und die Angaben zu latentem Steuervermögen aus steuerlichen Verlusten noch Raum für Verbesserungen gibt. Daher werden vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Umfelds und angesichts der Tatsache, dass die Überprüfung wo wesentlich auf Grundlage einer Stichprobe erfolgt, diese Bereiche auch 2016 weiter analysiert werden.
Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA.