FEE-Positionspapier zur Entwicklung einheitlicher hochwertiger Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen in Europa

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09.03.2016

Im November 2014 wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen, und die neuen Vorschriften gelten für betroffene Unternehmen für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2017 beginnen.

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat jetzt ein Positionspapier herausgegeben, in dem die Vorschriften der neuen Richtlinie hervorgehoben und ihre Bedeutung in der Praxis dargestellt werden, indem die wesentlichen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschriften erläutert und Beispiele aus der Praxis aufgezeigt werden, wie die Vorschriften eingehalten werden können.

Auf der Internetseite von FEE finden Sie das Positionspapier und einen Anhang mit weiteren Beispielen guter ausgeübter Praxis in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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