IASB-Mitglied erläutert die Angabeninitiative

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18.03.2016

IASB-Mitglied Gary Kabureck hat einen Artikel mit dem Titel "Anhangangaben der Zukunft — Reflektionen über die Angabeninitiative" veröffentlicht. Darin erörtert er die bisherigen Erfolge des IASB und weist auf die nächsten Schritte hin.

In seinem Artikel wendet sich Kabureck insbesondere vier Themen zu.

Zuerst spricht er davon, wie der IASB den Erstellern "die Fesseln abgenommen" habe. Dabei geht es ihm insbesondere um die Änderungen an IAS 1, die im Dezember 2014 veröffentlicht wurden und die darauf abzielten, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

Danach geht Kabureck auf die Adressaten von Angaben ein. Er glaubt, dass es da genau zu unterscheiden gelte, da viele Angaben auf einen sehr begrenzten Kreis von Adressaten zielten. Daraus, so Kabureck, ergebe sich, dass bestimmte Angaben, die für einen kleinen Kreis von Anlegern sehr wichtig seien, Gefahr liefen, Angaben zu überlagern, die auf die Allgemeinheit abzielten.

Kabureck geht auch auf Wesentlichkeit ein und verweist auf das individuelle Ermessen. Er erörtert auch das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien, dessen Veröffentlichung im April dieses Jahres erwartet wird - Rückmeldungen seien hier besonders kritisch, da dies die künftige Grundlage zu allen Angabeerwägungen des IASB bilden werde.

Schließlich wendet sich Kabureck dem Umgang mit Fehlern zu. Nicht alle seien gleich. Er sei der Meinung, dass der IASB hier noch Aufklärungsarbeit leisten müsse, insbesondere da Anwender zögerten, Fehler einzugestehen, da dies mit einem großen Aufwand zusätzlicher Arbeit einhergehe.

Zusammenfassend hält Kabureck fest, dass viele Angabegewohnheiten über viele Jahre gewachsen und schwer zu besiegen seien. Dennoch lohne immer die Frage, ob die Angaben für Adressaten in ihren Entscheidungen zu kaufen/zu halten/zu verkaufen nützlich seien. Allein diese Frage sei ein großer Schritt vorwärts.

Zum englischsprachigen Artikel auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

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