Neuregelung zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in Kraft

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21.03.2016

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. In den Artikeln 7 bis 9 enthält das Gesetz Regelungen im Zusammenhang mit der geänderten Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen.

Wie erwartet wurde der ermittlungsrelevante Zeitraum für die Zinssätze für die Bewertung von Pensionsrückstellungen von derzeit sieben Jahren auf zehn Jahre verlängert. Die Neuregelungen gelten verpflichtend für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden. Sie dürfen aber auch schon für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden (das betrifft also vor allem Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2015) angewendet werden.

Zugang zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt haben Sie hier.

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