März

IPSASB schließt Interviewreihe ab

24.03.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein letztes Interview mit Ian Carruthers freigegeben, der seit Januar 2016 der neue Vorsitzende des IPSASB ist. In der fünften Folge gibt Carruthers einen Ausblick auf künftige Prioritäten des IPSASB.

  • Was sind IPSAS?
  • Warum ist die IPSAS-Übernahme wichtig?
  • Was sind die wesentlichen Erfolge des IPSASB?
  • Auf welche Bereiche konzentriert sich der IPSASB derzeit?
  • Was sind Ihre wesentlichen Prioritäten als IPSASB-Vorsitzender?

IASB aktualisiert formale Korrekturen

24.03.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine aktualisierte Version der formalen Korrekturen herausgegeben, die er am 9. März 2016 zur Verfügung gestellt hat.

Die formalen Korrekturen in Bezug auf Einzelverlautbarungent betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Die überarbeitete Fassung der formalen Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB aktualisiert Leitfaden zum IFRS für KMU

23.03.2016

Der IASB hat eine überarbeitete Fassung seines 'Leitfaden zum IFRS für KMU' herausgegeben.

Die überarbeitete neunseitige Broschüre ist dazu gedacht, Kapitalgebern, Lieferanten und anderen interessierten Kreisen eine Kurzinformation zum IFRS für KMU an die Hand zu geben. Sie kann kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im März 2016

23.03.2016

Der IASB hat am 15. und 16. März 2016 in seinen Räumen in London getagt. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der Schwerpunkt bei drei Sitzungsteilen lag dabei auf Rückmeldungen zu Konsultationen des IASB:

  • Rückmeldungen zu den Vorschlägen, mit den Unternehmen vorübergehend Erleichterung verschafft werden soll, die sowohl von IFRS 9 Finanzinstrumente als auch vom neuen Standard zu Versicherungsverträgen betroffen sind;
  • Rückmeldungen zum vorgeschlagenen überarbeiteten Rahmenkonzept; und
  • Stellungnahmen, die zur Bitte um Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Agendakonsultation 2015 eingegangen sind.

In den weiteren Sitzungsteilen hat sich der IASB Sachverhalten gewidmet, die während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse identifiziert wurden.

Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Verischerungsverträgen

Der IASB hat über die Richtung abgestimmt, die er einschlagen will, um die Spannung zwischen der Anwendung von IFRS 9 und dem geplanten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu adressieren. Der IASB sprach sich dafür aus, eine temporäre Anwendung von IFRS für "qualifizierende Unternehmen" zu gewähren (der sogeannte Aufschubansatz), aber der Aufschub sollte nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Ein Unternehmen müsse außerdem nachweisen, dass auf Ebene der Berichtseinheit seine Haupttätigkeit Versicherungsaktivitäten sei. Der Überlagerungsansatz soll auch zur Verfügung stehen, und beide Ansätze sollen optional anzuwenden sein.

Rahmenkonzept

Zum Thema Rahmenkonzept erörterte der IASB einen umfangreichen Satz von Agendapapieren mit einer ersten Analyse der Rückmeldungen zum Rahmenkonzeptentwurf. Es gab einige recht positive Rückmeldungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Überarbeitung der bereits bestehenden Kapitel und zu den vorgeschlagenen Kapiteln zur Berichteinheit und zu dem Elementen des Abschlusses. Die Rückmeldungen zu Bewertung und zum sonstigen Gesamtergebnis zeigten allerdings geteilte Meinungen, wobei auch einige Bedenken recht deutlich zum Ausdruck gebracht wurden. Die ersten Erörterungen zeigen, dass die Meinungen der IASB-Mitglieder denen, die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurden, oft recht ähnlich sind. So waren beispielsweise einige Boardmitglieder der Meinung, dass die Erörterungen rund um das sonstige Gesamtergebnis  sehr hilfreich sind, und andere Boardmitglieder gaben der Überzeugung Ausdruck, dass der IASB das Kapitel zur Erfolgsberichterstattung nicht finalisieren sollte, bis mehr Ergebnisse zu den primären Abschlussbestandteilen vorliegen. Aus den Diskussionen ging auch hervor, dass das letzte Wort zu Vorsicht und verantwortungsvoller Unternehmensführung möglicherweise noch nicht gesprochen ist.

Agendakonsultation

Die deutlichste Botschaft aus den Erörterungen zu diesem Thema war, dass die IASB der Meinung ist, dass er eine gewisse Führungsrolle bei der Festlegung seines Arbeitsprogramms übernehmen muss und dass die Kommunikation in Bezug auf das Arbeitsprogramm verbessert werden muss. Es scheint, dass es einen größeren Schwerpunkt auf der Angabeninitiative geben wird, wobei diese ein Teil einer größeren Finanzberichterstattungsinitiative zu werden scheint.

Definition eines Geschäftsbetriebs

Der IASB stimmte dafür, einen Entwurf zu finalisieren, dessen Formulierungen von denen des entsprechenden FASB-Vorschlags abweichen. Der größte Teil dieses Sitzungsteils war der Begründung dafür gewidmet, warum man von der FASB-Formulierung abweiche wolle und somit zu unterschiedlichen Formulierungen gelangen würde.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Diskussionen zu diesem Thema waren ausführlich und zeigten im Wesentlichen, dass der IASB sich nicht einig ist, welches Problem er eigentlich adressieren will. Die Diskussionen  reichten von Überbezahlungen und einen Stabvorschlag zur Isolierung von Überbezahlungen durch modifizierte Tag-1-Werthaltigkeitsprüfungen bis zu einem "zuerst herein - zuerst hinaus"-Ansatz in Bezug auf die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Stab wurde gebeten, mit seinen Untersuchungen fortzufahren. 

Detailliertere Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungsteile finden sie hier.

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen drei neue Profile hinzu

23.03.2016

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung drei weitere Profile hinzugefügt, sodass nun 143 Profile insgesamt zur Verfügung stehen.

Die neuen Profile wurden für Gambia, Katar und Kuwait erstellt.

Die Informationen in den Länderprofilen der IFRS-Stiftung werden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen kann, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Die Profile und entsprechende Auswertungen stehen Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

22.03.2016

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der neunten Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Überblick über aktuelle Termine.

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Überblick über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die EPSAS

22.03.2016

Beim Portal HaushaltsSteuerung.de ist ein Gastbeitrag erschienen, der einen aktuellen Überblick über die Fortschritte bei der Entwicklung der europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) erschienen.

Der Beitrag beleutet als Ganzes das Thema "Die Dispersion der Doppik? Das neue öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen zwischen kommunaler Routine und europäischer Harmonisierung". In einem eigenen Unterkapitel zu den EPSAS ist insbesondere auch ein tabellarischer Überblick über die jüngsten Entwicklungen und die Gründung verschiedener Arbeitsgruppen von Interesse:

  • März 2015 — Gründung der Arbeitsgruppe ("Zelle") 1 zu Fragen der Erstanwendung
  • November 2015 — Gründung der Arbeitsgruppe 2 zu Definitionen (Vorbereitung für ein EPSAS-Rahmenkonzept)
  • Januar 2016 — Gründung der Arbeitsgruppe 3 zu den Prinzipien der EPSAS-Governance
  • März 2016 — Gründung der Arbeitsgruppe 4 zu den Prinzipien der EPSAS-Standards (Grundsätze und Prinzipien des Rechnungswesens)
  • weiterhin geplant 2016 — Gründung der Arbeitsgruppe 5 zu den rechtsstaatlichen Grundlagen und der Implementierung der EPSAS

Zu dem gesamten Beitrag mit den Abschnitten Einleitung, Zukünftige Reformpfade, Heterogenität in Deutschland, EPSAS, Öffentliche Verschuldung im Lichte der Doppik sowie Fazit und Ausblick gelangen Sie hier. Sie können das Kapitel zu EPSAS auch direkt ansteuern.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.03.2016

Ein Überblick über Entwicklungen bei GRI und CDP.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat The Next Era of Corporate Disclosure: Digital, Responsible, Interactive herausgegeben, eine digitale Publikation zur Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung und entsprechender Angaben. Nach Meinung von GRI, werden wir in der Zukunft neue Formate sehen, weil Organisationen sich zunehmend von Jahresberichten verabschieden und sich viel mehr auf auf einen konstanten Datenaustausch konzentrieren werden, wobei die großen Herausforderungen von Klimawandel und Menschenrechten in den Mittelpunkt rücken werden. Die Publikation ist das Ergebnis des 'Nachhaltigkeit und Berichterstattung 2025'-Projekts von GRI und bietet Einblicke in die dort geführten Diskussionen. Sie steht Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Außerdem haben GRI und das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) zwei Verknüpfungsdokumente herausgegeben, die zeigen, wie die G4-Leitlinien von GRI mit den Klimawandelfragen 2016 und Wasserfragen 2016 des CDP im Einklang stehen, sodass die Duplizierung von Angabeerstellungen vermieden werden kann. Diese Harmonisierung wird Unternehmen dabei helfen, ihre Angabeerstellung zu verschlanken und die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von umweltbezogenen Daten verbessern. Sie können sich die Dokumente zu Klimawandel und Wasser von der Internetseite von GRI herunterladen.

EFRAG- Umfrage zeigt unterschiedliche Einschätzung der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden

21.03.2016

Um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen neuen Definitionen im IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' von unterschiedlichen Personen ähnlich interpretiert werden, hatte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Fragebogen entwickelt und im Oktober 2015 veröffentlicht.

Im Fragebogen wurden neun Vereinbarungen vorgestellt, und die Teilnehmer wurden um ihre Einschätzung gebeten, ob bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, die im Entwurf vom Mai 2015 enthalten sind, erfüllt sind. Dabei wurde um die Beurteilung allein auf Grundlage der vorgeschlagenen Definitionen und der zusätzlichen Leitlinien im Entwurf gebeten.

Im Rahmen der Befragung wurden die folgenden Sachverhalte identifiziert:

  • Der Ausdruck ‘gegenwärtig’ wurde von den Befragten unterschiedlich interpretiert, wenn er im Zusammenhang mit der Definition eines Vermögenswerts erwogen wurde.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, welche und wie viele zurückliegende Ereignisse zu berücksichtigen sind, wenn die Kontrolle über eine wirtschaftliche Ressource beurteilt wird, die als Ergebnis vergangener Ereignisse entstanden ist.
  • Die Antwortenden war unterschiedlicher Meinung, ob die wirtschaftliche Ressource, die mit einem Lotterielos zusammenhängt, von dem Unternehmen kontrolliert wird, die das Lotterielos erwirbt.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine verbesserte Marktposition die Möglichkeit birgt, ökonomischen Nutzen zu generieren.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine organisierte Belegschaft zu einem Recht eines Unternehmens führt.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob die Kosten für einen Berater im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung zu einer Verpflichtung führt, eine wirtschaftliche Ressource zu übertragen.
  • Obwohl die Antwortenden allgemein der Meinung waren, dass die wirtschaftliche Ressource im Zusammenhang mit einer Leasingvereinbarung vom Unternehmen kontrolliert wird, waren ihre Argumente für diese Entscheidung unterschiedlich.
  • Die Antwortenden waren unterschiedlicher Meinung, ob eine Einlagengarantie zu einer Verpflichtung führt, eine wirtschaftliche Ressource zu übertragen (für Zahlungen in künftigen Jahren).

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine Zusammenfassung der Antworten. Die Ergebnisse der Umfrage wurden auch an den Stab des IASB übermittelt.

Neuregelung zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in Kraft

21.03.2016

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. In den Artikeln 7 bis 9 enthält das Gesetz Regelungen im Zusammenhang mit der geänderten Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen.

Wie erwartet wurde der ermittlungsrelevante Zeitraum für die Zinssätze für die Bewertung von Pensionsrückstellungen von derzeit sieben Jahren auf zehn Jahre verlängert. Die Neuregelungen gelten verpflichtend für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden. Sie dürfen aber auch schon für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden (das betrifft also vor allem Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2015) angewendet werden.

Zugang zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt haben Sie hier.

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