Der Schwerpunkt bei drei Sitzungsteilen lag dabei auf Rückmeldungen zu Konsultationen des IASB:
In den weiteren Sitzungsteilen hat sich der IASB Sachverhalten gewidmet, die während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse identifiziert wurden.
Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Verischerungsverträgen
Der IASB hat über die Richtung abgestimmt, die er einschlagen will, um die Spannung zwischen der Anwendung von IFRS 9 und dem geplanten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu adressieren. Der IASB sprach sich dafür aus, eine temporäre Anwendung von IFRS für "qualifizierende Unternehmen" zu gewähren (der sogeannte Aufschubansatz), aber der Aufschub sollte nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Ein Unternehmen müsse außerdem nachweisen, dass auf Ebene der Berichtseinheit seine Haupttätigkeit Versicherungsaktivitäten sei. Der Überlagerungsansatz soll auch zur Verfügung stehen, und beide Ansätze sollen optional anzuwenden sein.
Rahmenkonzept
Zum Thema Rahmenkonzept erörterte der IASB einen umfangreichen Satz von Agendapapieren mit einer ersten Analyse der Rückmeldungen zum Rahmenkonzeptentwurf. Es gab einige recht positive Rückmeldungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Überarbeitung der bereits bestehenden Kapitel und zu den vorgeschlagenen Kapiteln zur Berichteinheit und zu dem Elementen des Abschlusses. Die Rückmeldungen zu Bewertung und zum sonstigen Gesamtergebnis zeigten allerdings geteilte Meinungen, wobei auch einige Bedenken recht deutlich zum Ausdruck gebracht wurden. Die ersten Erörterungen zeigen, dass die Meinungen der IASB-Mitglieder denen, die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurden, oft recht ähnlich sind. So waren beispielsweise einige Boardmitglieder der Meinung, dass die Erörterungen rund um das sonstige Gesamtergebnis sehr hilfreich sind, und andere Boardmitglieder gaben der Überzeugung Ausdruck, dass der IASB das Kapitel zur Erfolgsberichterstattung nicht finalisieren sollte, bis mehr Ergebnisse zu den primären Abschlussbestandteilen vorliegen. Aus den Diskussionen ging auch hervor, dass das letzte Wort zu Vorsicht und verantwortungsvoller Unternehmensführung möglicherweise noch nicht gesprochen ist.
Agendakonsultation
Die deutlichste Botschaft aus den Erörterungen zu diesem Thema war, dass die IASB der Meinung ist, dass er eine gewisse Führungsrolle bei der Festlegung seines Arbeitsprogramms übernehmen muss und dass die Kommunikation in Bezug auf das Arbeitsprogramm verbessert werden muss. Es scheint, dass es einen größeren Schwerpunkt auf der Angabeninitiative geben wird, wobei diese ein Teil einer größeren Finanzberichterstattungsinitiative zu werden scheint.
Definition eines Geschäftsbetriebs
Der IASB stimmte dafür, einen Entwurf zu finalisieren, dessen Formulierungen von denen des entsprechenden FASB-Vorschlags abweichen. Der größte Teil dieses Sitzungsteils war der Begründung dafür gewidmet, warum man von der FASB-Formulierung abweiche wolle und somit zu unterschiedlichen Formulierungen gelangen würde.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Diskussionen zu diesem Thema waren ausführlich und zeigten im Wesentlichen, dass der IASB sich nicht einig ist, welches Problem er eigentlich adressieren will. Die Diskussionen reichten von Überbezahlungen und einen Stabvorschlag zur Isolierung von Überbezahlungen durch modifizierte Tag-1-Werthaltigkeitsprüfungen bis zu einem "zuerst herein - zuerst hinaus"-Ansatz in Bezug auf die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Stab wurde gebeten, mit seinen Untersuchungen fortzufahren.