März

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im April

16.03.2016

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 7. und 8. April 2016 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 7. April 2015 (9:30h-17:00h)

  • Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2015
  • Rahmenkonzept
    • Rat der ASAF-Mitglieder zur IASB-Strategie bei der Entwicklung des neuen Rahmenkonzepts
    • ob und wie ASAF-Mitglieder beabsichtigen, in ihrer Region das Leitliniendokument umzusetzen
  • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zu einem EFRAG-Vorschlag, wie das Kapital 6 Bewertung leicht ausgeweitet werden kann, um Bedenken zu adressieren, die in der Stellungnahme von EFRAG zum Entwurf enthalten waren
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Diskussion eines Beispiels, das Einblicke geben könnte, wie ein mögliches Bilanzierungsmodell für Aktivitäten, die definierter Preisregulierung unterliegen, mit den Prinzipien von IFRS 15 und den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im neuen Rhamenkonzept in Einklang gebracht werden kann
  • Inflationsbilanzierung — Präsentation von GLASS


Freitag, 8. April 2016 (9:00h-14:45h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (BCUCC) — aktueller Stand des Projekts und geplante weitere Erörterung
  • Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 — Zusammenfassung der Rückmeldungen und Rückmeldungen und Rat der ASAF-Mitglieder zu den IASB-Erörterungen im März 2016
  • Anteilsbasierte Vergütung — Sichtweise der ASAF-Mitglieder zu möglichen nächsten Schritten in diesem Projekt
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda
    • Angabeninitiative
    • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
    • Bilanzierung von dynamischem Risikomanagement
    • Forschungsprojekte
    • Agendaplanung

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Internetseminar zu den vorgeschlagene IPSASB-Leitlinien zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor

16.03.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Internetseminar freigegeben, in dem sein Entwurf ED 60 'Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor' erläutert wird.

Nach ED 60 werden Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor entweder als Fusionen oder als Erwerbe klassifiziert, wobei das Erlangen von Beherrschung und andere Faktoren berücksichtigt werden. Das Erlangen von Beherrschung über eine Geschäftstätigkeit führt zu der widerlegbaren Annahme, dass der Zusammenschluss ein Erwerb ist. Wird die Annahme widerlegt, wird der Zusammenschluss als Fusion behandelt. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juni 2016 erbeten.

Sitzungspapiere für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

16.03.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 18. März 2016 in Berlin tagen. Sitzungspapiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 47. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Kanadischer Standardsetzer sieht Verringerung von Unterschieden als möglichen Zwischenschritt auf dem Weg zu globaler Konvergenz

15.03.2016

In einem Beitrag für die Internetseite des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (CPA Canada) argumentiert Linda Mezon, die kürzlich für eine zweite Amtszeit berufene Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers AcSB, dass die IFRS-Stiftung davon Abstand nehmen sollte, sich nur auf die Zahl der Rechtskreise zu konzentrieren, die die IFRS übernommen haben. Es sei an der Zeit, auch die Vergleichbarkeit von Finanzberichterstattungsergebnissen an dem globalen Kapitalmärkten unabhängig vom verwendeten Rechnungslegungsrahmen zu betrachten.

Mezon beginnt ihren Beitrag damit, dass sie festhält, dass der AcSB, ebenso wie viele öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada, den Nutzen erkennt, der sich aus der Zurverfügungstellung von Informationen ergibt, die vergleichbar mit Unternehmen in anderen Rechtskreisen ergibt, die ebenfalls die IFRS anwenden. Tatsache sei, dass die Kosten für die Aufnahme von Fremdkapital in Kanada seit der IFRS-Einführung gesunken seien, da die Anleger kanadische Unternehmen ohne Schwierigkeiten mit denen aus anderen Rechtskreisen vergleichen können. Aber Mezon verweist auf die Länder, in denen es keine IFRS-Anwendung gibt, und hält fest, dass sich unter diesen einige bedeutende Rechtskreise befinden. Sie hält fest:

Während wir uns freuen und Ermutigung daraus schöpfen, dass die Zahl der Rechtskreise, in denen die IFRS angewendet werden, beständig steigt, haben mehr als 50 Prozent der Kapitalmärkte der Welt entweder die IFRS noch nicht übernommen oder erfordern keine uneingeschränkte Erklärung zu deren Einhaltung — und es sieht nicht so aus, als stehe eine vollständige Übernahme direkt bevor.

Deshalb fordert Mezon die Regulierer und Standardsetzer auf, darauf hinzuarbeiten, vergleichbare Ergebnisse unabhängig von den verwendeten Rahmenkonzepten zu erzielen, und ihre Rechtskreise auf den Weg hin zu global vergleichbaren Rechnungslegungsergebnissen zu führen, indem die Unterschiede zwischen den Rahmenkonzepten verringert werden. Am Ende, so hält sie fest, kann die engere Zusammenarbeit dazu führen, dass mehr Rechtskreise einen globalen Satz von Rechnungslegungsstandards verwenden.

Der englischsprachige Beitrag Accounting Standards Board (AcSB) calls for increased comparability in global financial reporting steht auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung. Seine Kernbotschaft wird auch in der Stellungnahme von AcSB zur Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung zum Ausdruck gebracht. Diese können Sie sich von der Internetseite des IASB herunterladen.

Zwei neue Publikationen zur integrierten Berichterstattung

15.03.2016

Vor dem Hintergrund der wachsenden Aufmerksamkeit für nachhaltige Finanzierung und dem globalen Interesse bei Unternehmen, Anlegern und Regulierern für die Arbeit des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC), möchten wir Sie auf zwei neue Publikationen hinweisen.

Das <IR> Banking Network des IIRC hat Applying the Integrated Reporting concepts of outcomes and social and relationship capital in the banking industry herausgegeben. Das Papier soll dabei helfen, einige der Sachverhalte zu klären, die Banken als Ergebnis der Erstellung von integrierten Berichten aufgebracht haben, und Einblicke dazu bieten, wie die derzeit ausgeübte Praxis bei der Berichterstattung über Ergebnisse durch Banken aussieht. Dabei wird auch auf den für Banken dabei entstehenden Nutzen eingegangen. Sie können sich die Publikation von der Internetseite des IIRC herunterladen.

Beim zweiten Papier handelt es sich um wissenschaftliche Forschung zur Frage, ob die Qualität von integrierten Berichten in Zusammenhang mit Liquidität der Aktien, Unternehmenswert, erwartete künftige Kapitalströme und Fremdkapitalkosten steht. Für die Studie, The Economic Consequences Associated with Integrated Report Quality: Early Evidence from a Mandatory Setting, werden Daten aus Südafrika verwendet, weil dies das einzige Land ist, in dem integrierte Berichterstattung vorgeschrieben ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein positiver Zusammenhang zwischen integrierter Berichterstattung und sowohl Liquidität der Aktien als auch Unternehmenswert besteht. Zu den Autoren der Studie gehören die Stanford-Professoring und früheres IASB-Mitglied Mary Barth und Elmar Venter von der Universität Pretoria, der Stipendiat des Deloitte IAAER Scholarship-Programms ist. Das Papier steht kostenfrei auf SSRN zur Verfügung.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bzug auf zu Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

14.03.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2015/9 'Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 40)' genommen, den dieser am 19. November 2015 herausgegeben hat.

In unserer Stellungnahme halten wir fest, dass wir die Bemühungen des Boards begrüßen, diesen Sachverhalt im Rahmen des Entwurfs zu adressieren. Allerdings sind wird der Meinung, dass in zwei Punkten weitere Klarstellungen nötig sind: in Bezug auf die Anwendung auf im Bau befindliche Immobilien und in Bezug auf die Rolle der Absichten der Unternehmensleitung bei der beurteilung, ob eine Nutzungsänderung eingetreten ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG veröffentlicht zwei Zusammenfassungen von Rückmeldungen zu Stellungnahmeentwürfen

14.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihren Stellungnahmeentwürfen zum Rahmenkonzept und zur temporären Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 veröffentlicht.

Im Mai 2015 hatte der IASB den Entwurf eines überarbeiteten Rahmenkonzepts herausgegeben. EFRAG hatte dazu - nach einigem Hin und Her - im November 2015 ein endgültiges Konsultationsdokument veröffentlicht, dem im Dezember 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG stellt jetzt einen Bericht zur Verfügung, der eine Darstellung der Rückmeldungen zu den verschiednen Konsultationsdokumenten und deren Berücksichtigung in der endgültigen Äußerung von EFRAG entnommen werden kann. Sie finden diesen Bericht hier auf der Internetseite von EFRAG.

Des Weiteren hatte der IASB im Dezember 2015 einen Entwurf herausgegeben, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen. EFRAG hatte dazu noch im Dezember 2015 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im Februar 2016 die endgültige Stellungnahme folgte. Auch hier stellt EFRAGt jetzt einen Bericht zur Verfügung, der eine Darstellung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf und deren Berücksichtigung in der endgültigen Äußerung von EFRAG entnommen werden kann. Sie finden diesen Bericht hier auf der Internetseite von EFRAG.

Dritte Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15

14.03.2016

Am Donnerstag, den 11. März fand in Nürnberg die dritte Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' statt.

In der ganztägigen Veranstaltung tauschten sich Vertreter von rund 30 Unternehmen und Verbänden aus dem Kreis der Mitglieder des DRSC intensiv zu verschiedensten Fragestellungen aus der Umsetzung des neuen Erlöserfassungsstandards aus. Einen Bericht von der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Weitere Termine sind für den 8. Juni (Berlin), 13. September (München) und 21. November (Darmstadt) angesetzt.

Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

14.03.2016

Im November 2014 wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht (sog. CSR-Richtlinie). Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Das Justizministerium hat jetzt einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.

Nach der neuen Richtlinie muss bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind.

Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund beinhalten. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden.

Zum Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes für die CSR-Richtlinie auf der Internetseite des Justizministeriums gelangen Sie hier.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Februar 2016

11.03.2016

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 23. und 24. Februar 2016 in London stattfand. Höhepunkte der Diskussionen waren ausführliche Erörterungen der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit durch die Treuhänder und der Zukunft der Unternehmensberichterstattung.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält insbesondere Folgendes fest:

  • IASB-Aktivitäten. Die Mitglieder empfingen einen Bericht der jüngsten Aktivitäten und äußerten sich wohlwollend angesichts der Tatsache, dass es dem IASB gelungen ist, Umsetzung und Weiterbildung in einer organisatorischen Einheit zusammenzufassen.
  • Aktivitäten der Treuhänder. Die Mitglieder wurden über die Ergebnisse der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Januar 2016 informiert. Ihnen wurde insbesondere die Strategie der Stiftung vorgestellt, die von den Treuhändern verabschiedet wurde.
  • Strategie in Bezug auf die Überprüfung nach der Einführung. Die Mitglieder erörterten die grundlegende Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung und wann eine solche notwendig ist.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung. Die Mitglieder widmeten sich bei dieser Sitzung insbesondere Governance-Fragen und gaben folgenden Rat:
    • Bei einer gegebenen Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs auf gemeinnützige Unternehmen sollte äußerst vorsichtig verfahren werden.
    • Bei etwaigen Bestzungen von Stellen sollte man sich in erster Linie darum bemühen, die besten Bewerber zu finden - eine gewisse Flexibilität bei Berufungen sollte erhalten bleiben.
    • Dennoch sein geografische Ausgewogenheit wichtig.
    • Es gibt wenig Unterstützung für die Vergrößerung des Boards über die gegenwärtige Anzahl von Boardmitgliedern hinaus.
  • Finanzierung der IFRS-Stiftung. In geschlossener Sitzung erörterten die Mitglieder die Finanzierungssituation. Die Mitglieder baten um eine Erinnerungsstütze, damit sie die gewonnen Erkenntnisse auch in ihrem Rechtskreis nutzen könnten. Es gab verschiedene Anregungen von Boardmitgliedern, wie die Finanzierungssituation verbessert werden könne.
  • Unternehmensberichterstattung. Die Mitglieder erörterten Dokumente des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (FEE), das Finanzstabilitätsrats und der Carbon Tracker Initiative. Dabei ging es insbersondere um die Frage, welche Auswirkungen der Klimawandel auf die Finanz- und Unternehmensberichtserstattung hat. Die folgenden Aussagen wurden getroffen:
    • Es gibt breite Unterstützung dafür, dass der Board sich in diesem Bereich mehr einbringen sollte.
    • Die von FEE vorgeschlagene Kern- und Mantelberichterstattung wurde unterstützt, allerdings wurde die Frage erhoben, wer die Kernberichterstattung definiert und as diese ausmacht.
    • Angesichts der vielen Initiativen in diesem Bereich wurde die Frage erhoben, wie hier koordiniert fortgefahren werden könne.
    • Ein dringender Handlungsbedarf wurde nicht festgestellt, wohl aber festgehalten, dass der Board die Entwicklungen aufmerksam verfolgen sollte.
  • Rahmenkonzept. Die Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Arbeiten am Rahmenkonzept informiert und gaben Rückmeldungen. Unter anderem wurde festgehalten, dass die Erfolgsberichterstattung und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eng mit dem Rahmenkonzept zusammenhängen. Insbesondere in Bezug auf das letztere Thema könne das Rahmenkonzept helfen, Probleme zu lösen.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 13. und 14. Juni 2016 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.