März

FEE-Positionspapier zur Entwicklung einheitlicher hochwertiger Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen in Europa

09.03.2016

Im November 2014 wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen, und die neuen Vorschriften gelten für betroffene Unternehmen für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2017 beginnen.

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat jetzt ein Positionspapier herausgegeben, in dem die Vorschriften der neuen Richtlinie hervorgehoben und ihre Bedeutung in der Praxis dargestellt werden, indem die wesentlichen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschriften erläutert und Beispiele aus der Praxis aufgezeigt werden, wie die Vorschriften eingehalten werden können.

Auf der Internetseite von FEE finden Sie das Positionspapier und einen Anhang mit weiteren Beispielen guter ausgeübter Praxis in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Rotes Buch 2016 ist erschienen

08.03.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2016 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält alle Verlautbarungen, die nach dem 1. Januar 2016 in Kraft treten. Daher enthält die neue Ausgabe folgende Veränderungen gegenüber dem Roten Buch 2015: IFRS 16 Leasingverhältnisse sowie Änderungen an IFRS 15 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des Standards) und IFRS 10/IAS 28 (Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an den Standards).

eIFRS- und Vollabonnenten haben jetzt Zugriff auf die elektronischen Dateien über die eIFRS-Seite. Alternativ kann das rote Buch auch über den Web Shop des IASB erworben werden. Der Preis für die Ausgabe 2016 beträgt £72 plus Portokosten.

IASB-Vorsitzender wirbt für IFRS-Übernahme in Vietnam

08.03.2016

Bei einem Workshop zum Thema 'Erfahrungen bei der IFRS-Umsetzung in aufstrebenden Volkswirtschaften' in Hanoi sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über eine mögliche Übernahme der IFRS in Vietnam.

Hoogervorst begann seine Rede, indem er betonte, dass die IFRS Transparenz bringen, Rechenschaft verbessern und Unternehmen und Märkten helfen, effizienter zu arbeiten. Er wies auch auf wissenschaftliche Untersuchungen hin, die gezeigt hätten, dass es in den meisten aufstrebenden Volkswirtschaften, die die IFRS übernommen hätten, zu einer Senkung der Kapitalaufnahmekosten gekommen sei. Deshalb warb er in Vietnam dafür, durch eine IFRS-Übernahme die großen Möglichkeiten des Landes zu erschließen und es zu einem atraktiven Anlageort für internationale Anleger zu machen.

Hoogervorst wendete sich dann der Frage zu, ob Vietnam die IFRS wie vom IASB herausgegeben übernehmen oder versuchen sollte, Änderungen vorzunehmen, die lokalen Bedürfnissen entsprechen. Er sprach sich stark für eine direkte Übernahme aus:

Der Hauptgrund ist wirtschaftlicher Natur. Wenn ein Land die IFRS übernimmt, um ausländische Kapital anzuziehen, ergibt die Entwicklung einer landesspezifischen Version der Standards keinen Sinn. Internationale Anleger haben einfach nicht die Zeit, lokale Varianten der IFRS zu studieren. Selbst kleine Änderungen lassen sie hinsichtlich der Qualität der Standards nervös werden. Anleger haben viele Möglichkeiten weltweit, ihr Geld anzulegen. Der Nutzen aus der Anpassung der IFRS ist winzig, wenn man ihn mit der internationalen Anerkennung vergleicht, die aus einer vollständigen Übernahme entsteht.

Hoogervorst wies auch darauf hin, dass die Übernahme der IFRS wie vom IASB herausgegeben viel einfacher und schneller sei, als eine eigenen Version zu entwickeln. Schließlich hielt er noch fest, dass der Berufsstand der Rechnungsleger in Vietnam ein sehr junger sei, dessen Entwicklung sehr viel leichter sei, wenn man den vollen Nutzen aus den IFRS-Materialien, -Ressourcen, -Ausbildungsangeboten und -Experten weltweit ziehen könne.

Hoogervorst schloß seine Rede, indem er noch kurz auf zwei weitere Themen einging. Er sprach über die Anwendung der IFRS weltweit und ging insbesondere auf Entwicklungen in Japan, Indien und China ein. Außerdem erläuterte er, wie der IASB zu helfen versuche, den Übergangsschwierigkeiten entgegenzutreten, denen sich aufstrebende Volkswirtschaften gegenüber sehen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB und die Möglichkeiten des IFRS für KMU.

Der  vollständige Redetext in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch die begleitenden Präsentationsfolien.

IDW überarbeitet Standard zur Prüfung des Lageberichts

08.03.2016

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines überarbeiteten Standards zur Prüfung des Lageberichtes (IDW EPS 350 n.F.) veröffentlicht. Mit dem Standardentwurf wurde auf aktuelle gesetzliche Änderungen sowie auf die Erfahrungen aus der Anwendung von DRS 20 reagiert.

Im Standardentwurf wird das risikoorientierte Prüfungsvorgehen bei der Prüfung des Lage- bzw. Konzernlageberichts betont. Die Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie der Prognoseberichterstattung werden konkretisiert und so nach außen erkennbar aufgewertet. Mit der Neufassung des IDW PS 350 wird der Fokus zudem stärker auf den Prozess der Aufstellung des Lageberichtes gerichtet.

Stellungnahmen zum Standardentwurf werden bis zum 31. Mai 2016 erbeten. Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Zwei neue AFRAC-Stellungnahmen gegenüber dem IASB

08.03.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwürfen eines Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit und vorgeschlagener Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf des Wesentlichkeitsleitliniendokuments betont AFRAC, dass Wesentlichkeit ein wichtiges Grundprinzip der IFRS sei. Aufgrund der großen Wichtigkeit, die die Wesentlichkeit für alle Adressaten von IFRS-Abschlüssen habe, sollte der IASB das Konzept der Wesentlichkeit auf verbindlichste Art und Weise definieren. AFRAC weist außerdem darauf hin, dass das Konzept der Wesentlichkeit in der EU nur dann verbindlich sei, wenn es im Rahmen eines Standards definiert wird, da nur Standards für eine verbindliche Anwendung in der EU übernommen werden. Sowohl aus konzeptioneller Sicht als auch zur Sicherstellung der verbindlichen Anwendung sollte das Konzept der Wesentlichkeit nach Ansicht von AFRAC daher im Rahmen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses definiert werden. Eine andere Möglichkeit wäre, die Frage der Wesentlichkeit im Rahmenkonzept zu lösen, sofern eine entsprechende Änderung von IAS 1 zu lange dauern würde. Nach Ansicht von AFRAC sollten die Bestimmungen zur Wesentlichkeit prinzipienbasiert und ohne zu viele Beispiele sein. Stattdessen sollte das Konzept der Wesentlichkeit für konkrete Umstände in den erläuternden Beispielen der jeweiligen Standards behandelt werden. Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

In der Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4) betont AFRAC die Notwendigkeit, während der Zeit, in der IFRS 9 Finanzinstrumente bereits anzuwenden ist, aber der neue Standard zur Versicherungsverträgen noch nicht finalisiert ist, Leitlinien zu haben, die mit den bestehenden Standards konsistent sind. Im Interesse eines reibungslosen Übergangs auf den neuen Versicherungsstandard und der Vermeidung von Verwirrung der Interessengruppen begrüßt AFRAC den Aufschubansatz. AFRAC ist jedoch der Meinung, dass dieser für alle Unternehmen zur Verfügung stehen sollte, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge begeben. Obwohl AFRAC auch den Überlagerungsansatz begrüßt, könnte sich daraus kurzfristig eine erhöhte Komplexität ergeben. Daher stimmt AFRAC dafür, nur den Aufschubansatz zuzulassen. Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

IPSASB-Materialien zu IPSAS 32

08.03.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Podcast freigegeben, in dem die Bilanzierungsvorschriften für Vermögenswerte und Schulden nach dem Modell der Übertragung von Rechten an den Betreiber in IPSAS 32 'Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Gewährer' erläutert werden.

EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2014-2016

07.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/10 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016' veröffentlicht.

In der Stellungnahme unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, die drei Standards betreffen würden: IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Zur englischsprachigen Stellungnahme gelangen Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Zeitgleich mit der Stellungnahme hat EFRAG auch einen Bericht veröffentlicht, dem entnommen werden kann, wie die Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden. Sie finden ihn hier.

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen

07.03.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat an das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) angepasste Stellungnahmen veröffentlicht. Neben der inhaltlichen Überarbeitung wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen.

24 der insgesamt 28 Stellungnahmen wurden an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst bzw redaktionell geändert. Folgende vier Stellungnahmen befinden sich derzeit noch in Überarbeitung:

  • AFRAC-Stellungnahme 8 Teilwertabschreibung (IFRS)
  • AFRAC-Stellungnahme 9 Lageberichterstattung (UGB)
  • AFRAC-Stellungnahme 21 Konzernabschlüsse nach § 245a UGB
  • AFRAC-Stellungnahme 22 Corporate Governance-Bericht (UGB)

Die geänderten Stellungnahmen finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

Verschiedene FEE-Gesprächsrunden angekündigt

07.03.2016

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) lädt die interessierte Öffentlichkeit zu verschiedenen Gesprächsrunden im April und Mai 2016 ein.

Am 6. April organisieren FEE und der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) eine Veranstaltung unter dem Motto Corporate Reporting: Enhancing transparency and value. From the Non-Financial Information Directive to Integrated Reporting. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von FEE.

Am 7. April findet eine Gesprächsrunde zum öffentlichen Sektor statt, die den Titel trägt Sovereign debt crisis: How can accounting be (part of) the solution? Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

Am 16. Mai veranstalten FEE, das Consultative Committee of Accountancy Bodies (CCAB) und das CFA-Institut gemeinsam die Gesprächsrunde Join us to debate the Future of Corporate Reporting. Die Presseerklärung auf der Internetseite von FEE bietet weiterführende Informationen und eine Adresse für die Anmeldung als Beobachter.

EFRAG geht davon aus, im zweiten Halbjahr 2016 eine endgültige Übernahmeempfehlung zu IFRS 16 aussprechen zu können

07.03.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) geht davon aus, in der zweiten Jahreshälfte 2016 zuerst den Entwurf einer Übernahmeempfehlung und dann eine endgültige Übernahmeempfehlung veröffentlichen zu können.

Dies geht aus dem neuesten EFRAG-Statusbericht zur Übernahme der IFRS in Europa hervor.

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