Mai

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2016

31.05.2016

Der IASB hat vom 17. bis 19. Mai 2016 in seinen Räumen in London getagt. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Wiederum war ein großer Teil der Sitzung der Agendakonsultation gewidmet, die über alle drei Tage hinweg mehr als sieben Stunden erörtert wurde. Weitere große Themen auf der Tagesordnung waren Versicherungen/IFRS 9 und Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (beide am Dienstagnachmittag) sowie das Rahmenkonzept (Mittwochmorgen).

Fachliche Entscheidungen

Der Board hat seine Erörterungen zum Zusammenwirken von IFRS 9 und dem noch zu finalisierenden Standard zur Versicherungsbilanzierung abgeschlossen. Der Board hat entschieden, dass die vorherrschende Geschäftstätigkeit neu zu beurteilen ist, wenn es eine nachweisliche Änderung in der Unternehmensstruktur gegeben hat. Es wurde auch bestätigt, dass der Aufschubansatz nur bis 2021 zur Verfügung stehen wird. Der endgültige Abstimmungsprozess wird jetzt eingeleitet, in dessen Rahmen der Board noch einmal die endgültige Formulierung der Änderungen prüft und genehmigt. Die Änderungen, die an IFRS 4 vorgenommen werden, werden im September erwartet.  

Bei den Diskussionen zum Rahmenkonzept konzentrierte sich der Board auf die kapitel zur Zielsetzung und zu den qualitativen Merkmalen, die ursprünglich 2010 entwickelt wurden. Der Board stimmte den meisten Empfehlungen des Stabs zu verantwortlicher Unternehmensführung und zu Bewertungsunsicherheit zu, aber bei Vorsicht sind noch weitere Arbeiten nötig.

Agendakonsultation

Der Agendakonsultation wurde bei dieser Sitzung viel Platz eingeräumt. Bei den meisten Sitzungsteilen ging es darum, den Board über den aktuellen Stand der unternommenen Arbeiten zu unterrichten, damit dieser sich eine Meinung zu Prioritäten bilden kann. Dabei ging es auch darum, ggf. neue Projekte aufzunehmen oder alte von der Agenda zu nehmen. 

Die meisten Anmerkungen und Fragen bezogen sich darauf, wie das Forschungsprogramm priorisiert und wie Fortschritte in den Projekten kommuniziert werden sollten. Offensichtlich gibt es bei den Boardmitgliedern immer noch Unklarheiten in Bezug auf die Rolle des Forschungsprogramms. 

Der Board entscheid während der Sitzung, dass der Abstand zwischen Agendakonsultationen von drei auf fünf Jahre nach Abschluss der letzten Konsultation ausgedehnt werden soll. 

Forschungs- und andere Projekte

Der Board hat bekräftigt, dass das Forschungsprojekt zu anteilsbasierter Vergütung sein natürliches Ende erreicht hat, der Rest kann durch Interpretationsaktivitäten abgehandelt werden und bedarf keiner weiteren standardsetzerischen Tätigkeit. Allerdings sollen noch einige Lehrmaterialien in bestimmten Bereichen herausgegeben werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung in Form von einzelnen Projekten sollen weiter verfolgt werden. Insbesondere hervorzuheben ist eine Überprüfung von Statistiken in diesem Zusammenhang, die von ASBJ und EFRAG vorgestellt wurden. Diskutiert wurde auch die Isolierung von Geschäfts- oder Firmenwerten im Zusammenhang mit bestimmten Unternehmenszusammenschlüssen. 

Der Board setzte seine Erörterungen zu Eigen- und Fremdkapital fort. Thema war im Wesentlichen die Zuweisung von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis zu derivativen Eigenkapitalansprüchen und wie dies im Diskussionspapier dargestellt werden soll.   

Des Weiteren gab es eine Unterrichtseinheit, bei der erste Untersuchungsergebnisse zur Bilanzierung von Ertragsteuern vorgestellt wurden.

Detailliertere Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungsteile finden sie hier.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Papier zur Kapitalflussrechnung und Finanzinstituten

31.05.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Juli 2015 herausgegebenen Diskussionspapier zur Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute veröffentlicht.

Im Diskussionspapier wurden die folgenden Aspekte behandelt:

  • Zusammenfassung der Vorschriften und des beabsichtigten Nutzens von IAS 7
  • Vorschriften in IAS 7, die von direkter Relevanz in Bezug auf Finanzinstitute sind, einschließlich Anmerkungen zur Entscheidungsnützlichkeit dieser Vorschriften
  • Erörterung von Alternativen in Bezug auf:
    • Informationen zur Liquidität
    • Informationen zu Veränderungen in Vermögenswerten und Schulden
    • Besondere Aspekte in Bezug auf Finanzinstitute
    • Kleinere Verbesserungsmöglichkeiten

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden den Fragen aus dem Diskussionspapier die Rückmeldungen der Öffentlichkeit gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ECON bestätigt Kommissionsvorschlag für die Rolle des Präsidenten von EFRAG

30.05.2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) des EU-Parlaments hat heute nach öffentlicher Anhörung für den Kandidaten gestimmt, den die EU-Kommission für die Rolle des Präsidenten der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) vorgeschlagen hat.

In seiner Eröffnungsansprache hat der Kandidat, Jean-Paul Gauzès, die Rolle des EFRAG-Präsidenten als eine verbindende und reflektierende charakterisiert. Er wies darauf hin, dass die EU keinen eigenen Standardsetzer hat und deshalb ihre Stimme direkt und deutlich beim IASB hörbar machen muss, um sicherzustellen, dass die IASB-Standards nicht mit EU-Verordnungen und -Bedürfnissen konfligieren.

Die Anhörung von Gauzès war ein Heimspiel - er ist früheres ECON-Mitglied und betonte, dass der Stimme des EU-Parlaments mehr Gewicht verliehen werden müsse. Er bot regelmäßige Treffen mit ECON zu fachlichen Fragen an und lobte den ECON-Bericht zur gegenwärtigen Rechnungslegungsstandardsetzung. Er erklärte, dass die neue EFRAG-Führung "von früherer Praxis nicht in Geiselhaft genommen" werde und gestand ein, dass EFRAG zwar ein Gremium sei, das die EU-Kommission berät, dass aber "die Einrichtung, die mir am Herzen liegt, das EU-Parlament ist". Im Gegenzug gratulierten die ECON-Mitglieder sich selbst, dass der Vorschlag eines früheren ECON-Mitglieds als EFRAG-Präsident "die Weisheit der EU-Kommission" und einen zunehmenden Einfluss des EU-Parlaments zeige. Gauzès wurde aufgefordert, die Situation, in der EFRAG für die IASB-Standards wirbt, umzukehren und den IASB dazu zu bringen, auf EFRAG zu hören.

An fachlichen Themen wurde kurz auf IFRS 9, das Konzept der Vorsicht, Vereinfachungen für KMU und die Finanzmarktkrise eingegangen. Allerdings betonte Gauzès, dass fachliche Fragen in den regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen besprochen werden sollten, die er ECON angeboten hat.

Bei der endgültigen Abstimmung sprachen sich 36 ECON-Mitglieder für den Kandidaten aus, 5 dagegen und zwei enthielten sich.

Das EU-Parlament hat eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht. Die Aufzeichung der Anhörung finden Sie hier (ab 17:49h). Sie können die Sprache auswählen, in der Sie zuhören wollen.

Suche nach Kandidaten für eine Neubesetzung der EFRAG-Arbeitsgruppe zu Versicherungen

30.05.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass nach mehreren Jahren in der gleichen Besetzung die Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu zusammengestellt werden soll.

Die Rolle der Arbeitsgruppe besteht darin, EFRAGs Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) dabei zu unterstützen, den EFRAG Board in Bezug auf Versicherungsfragen und Anwendungssachverhalte in Europa zu beraten. Da der IASB sich derzeit in der Endphase der Entwicklung eines neuen Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen befindet, wird die Arbeit der Gruppe zunächst darin bestehen, bei der Begleitung der letzten Entwicklungen zu beraten. Danach wird es um die Übernahme für die Anwendung in Europa gehen. EFRAG weist in der Presseerklärung ausdrücklich auf das Zusammenwirken mit Finanzinstrumenten hin und wünscht sich Kandidaten, die auch über Expertise in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten verfügen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG-Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten soll neu besetzt werden

30.05.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass nach vier Jahren in der gleichen Besetzung die Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten neu zusammengestellt werden soll.

Die Rolle der Arbeitsgruppe besteht darin, EFRAGs Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) dabei zu unterstützen, den EFRAG Board in Bezug auf Finanzinstrumentefragen und Anwendungssachverhalte in Europa zu beraten. Vor dem Hintergrund der Agenda des IASB wird die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in den nächsten Jahren im Wesentlichen auf Macro Hedging und auf Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital liegen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Bilanzrichtlinie zwecks transparenterer Unternehmensbesteuerung

27.05.2016

Das DRSC hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission genommen, die Bilanzrichtlinie zu ändern, um multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen aufzuerlegen.

Das DRSC erkennt die hohe politische Bedeutung des Themas Steuergerechtigkeit und -transparenz an und befürwortet, dass die Kommission dieses Thema mit einer hohen Priorität bearbeitet. Allerdings vertritt das DRSC die Auffassung, dass die vorgeschlagenen  Offenlegungspflichten nicht dazu geeignet sind, zum Erreichen des übergeordneten Ziels der Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung beizutragen.

Sie finden die ausführliche deutschsprachige Stellungnahme hier.

ECON-Bericht zur gegenwärtigen Rechnungslegungsstandardsetzung jetzt öffentlich verfügbar

26.05.2016

Der Bericht zu den Arbeiten der IFRS-Stiftung und von EFRAG und PIOB, über den der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) Ende April abgestimmt hat, ist jetzt öffentlich verfügbar gemacht worden.

Wie erläutert, hat der Bericht keine rechtliche Bindungskraft, er ist aber als Antrag für eine Resolution des EU-Parlaments eingereicht worden und würde als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU gelten.

Mitschnitt der Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

25.05.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 23. und 24. Mai 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 49. Sitzung hat der Ausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Häufig gestellte Fragen zu den ESMA-Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen

25.05.2016

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die zum 3. Juli 2016 in Kraft treten. Beim britischen Standardsetzer FRC sind wiederholt Fragen zu deren Anwendung eingegangen, sodass er sich entschieden hat, jetzt die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen als Dokument zu veröffentlichen.

Die Publikation richtet sich natürlich in erster Linie an ein britisches Publikum, bis auf die letzte Frage sind die Antworten jedoch für alle EU-Emittenten relevant, die unter die ESMA-Leitlinien fallen (hier in deutscher Sprache verfügbar):

  • Was ist eine alternative Leistungskennzahl?
  • Sind alternative Leistungskennzahlen verboten oder vorgeschrieben?
  • Gelten die Leitlinien für alle alternative Leistungskennzahlen?
  • Welche alternativen Leistungskennzahlen sollten zur Verfügung gestellt werden?
  • Wie sollten alternative Leistungskennzahlen dargestellt werden?
  • Welche Angaben sollten im Zusammenhang mit alternativen Leistungskennzahlen geleistet werden?
  • Wie wird der FRC die Einhaltung der Leitlinien überwachen?

Zugang zum englischsprachigen Dokument haben Sie auf der Internetseite des FRC.

Gemeinsame Erklärung zur Anwendung der IFRS in Indonesien

25.05.2016

Im Zusammenhang mit der Sitzung der Treuhänder, die derzeit in Jakarta stattfindet, haben die Treuhänder, die indonesische Finanzdienstleistungsbehörde (OJK) und das indonesische Wirtschaftsprüferinstitut (IAI) eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die der Vertiefung der Zusammenarbeit gilt, während Indonesien die Konvergenz seiner Rechnungslegungsstandards mit den IFRS vorantreibt.

Der indonesische Ansatz in Bezug auf die IFRS-Übernahme besteht gegenwärtig darin, die nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Indonesian Financial Accounting Standards, IFAS) beizubehalten und sie nach und nach soweit wie möglich mit den IFRS zu harmonisieren, wobei derzeit ein Abstand von einem Jahr nach der Veröffentlichung von Verlautbarungen durch den IASB eingehalten wird.

In der Erklärung bekräftigen alle Seiten die Bedeutung des von der G-20 gesetzten Ziels eines einzigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards, und es wird hervorgehoben, welche Bedeutung die IFRS für eine Steigerung der Attraktivität der ASEAN-Region für Anleger hat.

Alle Parteien sind sich einig, dass die IFRS global einheitlich angewendet werden können müssen. Dies gelte sowohl für Industriestaaten als auch für aufstrebende Volkswirtschaften. Auch müssten die IFRS alle Arten von Finanztransaktionen abdecken können.

Im Nachgang zu der gemeinsamen Erklärung wollen OJK und IAI eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten, die die Anwendung der IFRS in Indonesien weiter untersuchen soll.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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