DRSC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Bilanzrichtlinie zwecks transparenterer Unternehmensbesteuerung

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27.05.2016

Das DRSC hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission genommen, die Bilanzrichtlinie zu ändern, um multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen aufzuerlegen.

Das DRSC erkennt die hohe politische Bedeutung des Themas Steuergerechtigkeit und -transparenz an und befürwortet, dass die Kommission dieses Thema mit einer hohen Priorität bearbeitet. Allerdings vertritt das DRSC die Auffassung, dass die vorgeschlagenen  Offenlegungspflichten nicht dazu geeignet sind, zum Erreichen des übergeordneten Ziels der Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung beizutragen.

Sie finden die ausführliche deutschsprachige Stellungnahme hier.

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