DRSC-Stellungnahme zu einer Agendaentscheidung des IFRS IC
04.05.2016
Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss zu einer vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee vom März 2016 genommen. Die Entscheidung betrifft IFRS 10 und IFRS 11 und die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Fall eines Kontrollverlusts.
Das DRSC lehnt die Entscheidung des IFRS IC, den Sachverhalt zurückzustellen und im Rahmen des IASB-Projekts zur Equitymethode zu behandeln, ab, weil damit die Klärung der Frage trotz bestätigter umfassender Praxisrelevanz aufgeschoben würde. Ferner kann der Fachausschuss dem Argument nicht folgen, dass die Frage dem Sachverhalt ähnele, der Gegenstand einer früher verabschiedeten, aber mittlerweile zurückgezogenen IAS 28-/IFRS 10-Änderung war, und daher gemeinsam mit diesem beantwortet werden sollte. Nach Ansicht des DRSC ist der derzeit diskutierte Fall keine Frage der Anwendung der Equitymethode.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.