Häufig gestellte Fragen zu den ESMA-Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen
25.05.2016
Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die zum 3. Juli 2016 in Kraft treten. Beim britischen Standardsetzer FRC sind wiederholt Fragen zu deren Anwendung eingegangen, sodass er sich entschieden hat, jetzt die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen als Dokument zu veröffentlichen.
Die Publikation richtet sich natürlich in erster Linie an ein britisches Publikum, bis auf die letzte Frage sind die Antworten jedoch für alle EU-Emittenten relevant, die unter die ESMA-Leitlinien fallen (hier in deutscher Sprache verfügbar):
- Was ist eine alternative Leistungskennzahl?
- Sind alternative Leistungskennzahlen verboten oder vorgeschrieben?
- Gelten die Leitlinien für alle alternative Leistungskennzahlen?
- Welche alternativen Leistungskennzahlen sollten zur Verfügung gestellt werden?
- Wie sollten alternative Leistungskennzahlen dargestellt werden?
- Welche Angaben sollten im Zusammenhang mit alternativen Leistungskennzahlen geleistet werden?
- Wie wird der FRC die Einhaltung der Leitlinien überwachen?
Zugang zum englischsprachigen Dokument haben Sie auf der Internetseite des FRC.