IDW-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Bilanzrichtlinie zwecks transparenterer Unternehmensbesteuerung

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18.05.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz Kritik an dem Vorschlag einer Richtlinie geäußert, die multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen auferlegt.

Das IDW sieht noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu wesentlichen Aspekten des Vorschlags. Da die Veröffentlichungspflicht gegenüber den Rechtseinheiten eines großen multinationalen Unternehmens außerhalb der EU nicht durchsetzbar sein würde, seien Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu großen multinationalen Unternehmen mit oberstem Mutterunternehmen in der EU zu befürchten. Das IDW hält daher nur eine flächendeckende Lösung, die die G20 Staaten und die bedeutenden übrigen OECD-Mitgliedstaaten einbezieht, für zielführend. Des Weiteren erscheine es fraglich, ob die Öffentlichkeit die ihr zugedachte Funktion, nämlich Druck auf große multinationale Unternehmen zu erzeugen, mit den Daten besser erfüllen könne als anhand der Konzernsteuerquote. Das IDW weist darauf hin, dass durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen würden, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht (mehr) auf Gegenseitigkeit mit EU-Finanzbehörden auszutauschen. Zudem wird kritisiert, dass auf die Unternehmen beachtliche Erfüllungskosten zukommen werden.

Sie können sich das vollständige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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