Stab erhält die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess zu den Änderungen hinsichtlich der gleichzeitigen Anwendung von IFRS 4 und IFRS 9 einzuleiten

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17.05.2016

Der IASB hat heute für die Empfehlungen des Stabs hinsichtlich (i) der Notwendigkeit oder Möglichkeit, die Kriterien für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 neu zu beurteilen, (ii) den festen Zeitpunkt des Auslaufens und den Übergang auf IFRS 9, (iii) die Erleichterungen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und (iv) die Anwendung des Überlagerungsansatzes und des Aufschubansatzes durch Erstanwender gestimmt.

In unserer deutschsprachigen Zusammenfassung der Sitzung erläutern wir die erörterten Themen und die Empfehlungen des Stabs, die teilweise von den Vorschlägen im Entwurf abweichen, und stellen eine Tabelle zur Verfügung, die die Neubeurteilung der Kriterien für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 illustriert. Der Board hat den einzelnen Empfehlungen des Stabs entweder einstimmig oder mit großer Mehrheit zugestimmt.

Der IASB hat jetzt eine Presseerklärung herausgegeben, in der festgehalten wird, dass er nach der grundsätzlichen Verabschiedung des Aufschub- und des Überlagerungsansatzes im April jetzt  die erneuten Erörterungen abgeschlossen hat und den Stab aufgefordert hat, die endgültigen Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge zu formulieren, die der Board im September 2016 herauszugeben beabsichtigt.

Ein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung der Änderungen nicht zuzustimmen, weil es der Meinung ist, dass als Konsequenz der Nichtanwendung von IFRS 9 Informationen verloren gehen.

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