Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

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15.11.2016

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2016 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, keine eng umrissenen Änderungen an IAS 12 zu entwickeln, die der Bilanzierung von Erwerben eines aus einem Vermögenswert bestehenden Unternehmens, das keinen Geschäftsbetrieb nach der Definition von IFRS 3 darstellt, im Konzernabschluss gelten.

Wir stimmen der Analyse der Vorschriften in IAS 12 durch das IFRS Interpretations Committee zu, die in der vorläufigen Agendaentscheidung enthalten ist. Allerdings halten wir fest, dass Erwerbe und Veräußerungen von aus einem Vermögenswert bestehenden Unternehmen zu einer Reihe von Fragen führen, nicht nur in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern, sondern auch hinsichtlich der Zeitwertbewertung und der Unterscheidung zwischen dem Erwerb von Vermögenswerten und Unternehmenszusammenschlüssen. Wir empfehlen, dass die umfassenderen Bilanzierungsfragen, die sich aus solchen Geschäftsvorfällen ergeben, vom Board berücksichtigt werden, wenn er seine Agenda für die nächsten drei Jahre entwickelt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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