ECON nutzt Finanzierungsdebatte, um zu verlangen, dass Entschließungen des EU-Parlaments bei der Standardsetzung und im Übernahmeprozess berücksichtigt werden

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01.11.2016

Am 11. Oktober hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) über einen Bericht abgestimmt, in dem der Vorschlag der EU-Kommission unterstützt wird, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus fortzusetzen. Neben der Unterstützung der Finanzierung von EFRAG werden in dem Bericht, der jetzt öffentlich verfügbar ist, verschiedene andere Forderungen erhoben, unter anderem die, dass Entschließungen des EU-Parlaments von den finanzierten Organisationen zu berücksichtigen sind.

Mit Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 wurde ein Programm zur europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) eingerichtet. Die Verordnung bildete die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016. In Bezug auf EFRAG wurde vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, eine Beschränkung von drei Jahren eingeführt. Im April 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Reform von EFRAG am 31. Oktober 2014 erfolgreich umgesetzt wurde. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, die europäische Mitfinanzierung von EFRAG im Rahmen des von der Verordnung geschaffenen Programms für den Zeitraum 2017-2020 fortzusetzen.

ECON, dem in diesem Fall die Verantwortung für die Abstimmung übertragen wurde, hat für einige weitere Änderungen der ursprünglichen Verordnung gestimmt. Unter anderem soll folgender Absatz aufgenommen werden:

Beginnend ab dem Jahr 2017 erstellen die IFRS-Stiftung, das PIOB und die EFRAG einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und nehmen regelmäßig und mindestens jährlich an vom Europäischen Parlament veranstalteten Anhörungen teil, um umfassend Bericht über die Ausarbeitung der internationalen Rechnungslegungs - und Abschlussprüfungsstandards zu erstatten.

Der Bericht umfasst Folgendes:

a) Weiterbehandlung und Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen in früheren oder zukünftigen Entschließungen des Europäischen Parlaments,

b) die Frage, ob weitere Fortschritte im Hinblick auf die Organisationsstruktur erzielt wurden, insbesondere was Transparenz betrifft, und welche Schritte unternommen wurden, um für eine umfassende Interessenvertretung und eine öffentliche Rechenschaftsle gung zu sorgen, und

c) Ermittlung der ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Legitimität, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Integrität, unter anderem im Hinblick auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Transparenz von Treffen mit Lobbyisten sowie im Hinblick auf die Verhütung von Interessenkonflikten.

Eine Entschließung, die ausdrücklich hervorgehoben wird, ist diejenige vom Juni 2016, in der betont wird, dass die Mitglieder des EU-Parlaments Unzulänglichkeiten bei der Führung der IFRS-Stiftung und des IASB ausmachen - insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Vermeidung von Interessenkonflikten und Diversität bei der Besetzung des IASB. Es wird auch eine breiter aufgestellte und ausgewogenere Finanzierung gefordert, bei der auch Gebühren und öffentliche Finanzierung zum Tragen kommen. Die Resolution wird von der Meinung getragen, dass das hohe Maß der Finanzierung des IASB (14% des Budgets) und von EFRAG (60% des Budgets) durch die EU bedeuten sollte, dass beide Organisationen sich die Standards des EU-Parlaments in Bezug auf demokratische Legitimität, Transparenz, Rechenschaft und Integrität zu Eigen machen müssten.

Im Hinblick auf EFRAG wird im Bericht auch nahegelegt, dass es zu einem späteren Zeitpunkt sachgerecht sein könnte, dass die Kommission einen Gesetzesvorschlag einbringt, EFRAG auf lange Sicht in eine öffentliche Behörde umzuwandeln.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung (ältere Dokumente zwecks Verständnis der Verweise in den späteren Dokumenten mit aufgenommen):

 

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