EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2016/1

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24.11.2016

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der am 28. Juni 2016 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2016/1 stellt eine Kombination zweier laufender Umsetzungsprojekte des IASB dar.

EFRAG hatte am 27. Juli 2016 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 9. November 2016 die endgültige Stellungnahme folgte. Darin hatte EFRAG die Vorschläge generell unterstützt, aber der Meinung Ausdruck verliehen, dass der ‘Screening Test’ wie derzeit vorgesehen zum Teil zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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