FEE nimmt Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission zur länderspezifischen Berichterstattung

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17.11.2016

Im April 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen auferlegt. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat dazu Stellung bezogen und gibt der Meinung Ausdruck, dass eine europäische Lösung nur ein pragmatischer erster Schritt sein kann.

Mit dem Kommissionsvorschlag würde die Bilanzrichtlinie dahingehend geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offenlegen.

In dem Schreiben unterstützt FEE die Initiative für mehr Transparenz und die Wiederherstellung von Vertrauen in das Steuersystem, weil hochwertige Unternehmensberichterstattung in öffentlichem Interesse ist. FEE hält außerdem fest, dass die sich ergebenden Informationen entscheidungsnützlich und sinnvoll sein müssen, dass die Form und der Zeitpunkt der Veröffentlichung noch geklärt werden müssen und dass es noch klarerer Leitlinien zu Wesentlichkeit bedürfe. Insgesamt sieht FEE einige der vorgeschlagenen Änderungen als "pragmatischen ersten Schritt" und gibt der Meinung Ausdruck, dass die EU nach einem globalen Standard streben sollte.

Wie bei anderen Steuerinitiativen in den vergangenen Jahren würde die größte Wirksamkeit durch international koordinierte Initiativen sichergestellt. Deshalb schlägt der Verband vor, dass die EU die internationale Abstimmung in diesem Bereich mit einschlägigen Organisationen wie der OECD, den Vereinten Nationen, dem International Accounting Standards Board (IASB) und dem Financial Accounting Standards Board (FASB) verbessert.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben in ganzer Länge direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

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