IASB legt Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 fest

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16.11.2016

Der IASB hat soeben über den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens des kommenden IFRS 17 'Versicherungsveträge' abgestimmt und festgelegt, dass der Standard zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Der IASB folgte der Schlussfolgerung des Stabs, dass unter der Voraussetzung, dass IFRS 17 im ersten Halbjahr 2017 herausgegeben wird, das Inkrafttreten 2021 dreieinhalb bis vier Jahre Vorbereitungszeit gewährt, bevor IFRS 17 verpflichtend in Kraft tritt. Der Board hat auch entschieden, dass ein Unternehmen IFRS 17 auch vor dem 1. Januar 2021 anwenden darf unter der Voraussetzung, dass es spätestens zum selben Zeitpunkt auch IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden anwendet.

Das Inkrafttreten 2021 bedeutet auch, dass Unternehmen, die den Aufschubansatz anwenden, der es einem Unternehmen gestattet, IAS 39 anstelle von IFRS 9 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, dies tun können, bis der neue Versicherungsstandard verpflichtend in Kraft tritt.

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