Satzung der IFRS-Stiftung geändert

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30.11.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung finalisiert, die das Ergebnis der Überprüfung 2015 der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durch die Treuhänder sind.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Größe des IASB und die geografischen und beruflichen Hintergründe der Boardmitglieder und der Trustees. Außerdem wurde festgelegt, dass der IFRS-Beirat nur noch zweimal im Jahr tagen soll.

Der IASB soll jetzt im Regelfall 14 Mitglieder haben. Bei der letzten Änderung der Satzung war die Größe auf 16 Mitglieder erhöht worden, allerdings ist diese Anzahl schon eine Weile nicht mehr eingehalten worden, weil man auf Nachberufungen verzichtete. Diese jetzt festgeschriebene neue Größe erfordert auch eine Neuaufgliederung der geografischen Verteilung. Gestrichen wurde einer der Sitze für Nordamerika und einer der frei zu vergebenden Sitze. Außerdem wurden Nord- und Südamerika zu einem Kontingent zusammengefasst mit jetzt insgesamt vier Sitzen. Ebenfalls angepasst werden mussten die Zahlen für die jeweils erforderlichen Mehrheiten bei Abstimmungen. Die Zusammensetzung der beruflichen Hintergründe ist wie bisher nicht zahlenmäßig festgelegt, sondern soll weiterhin eine ausgewogene Mischung der verschiedenen Berufserfahrungen gewährleisten. Neu aufgenommen wurde allerdings die Gruppe der Regulierer.

Die Anzahl der Treuhänder wurde nicht verändert, allerdings wurden auch hier Nord- und Südamerika als eine Region zusammengefasst und einer der nordamerikanischen Sitze zu einem frei zu vergebenden Sitz erklärt. Die Änderungen bei den beruflichen Hintergründen der Treuhänder entsprechen denen beim IASB, wobei auch noch die explizite Vorschrift gestrichen wurde, dass zwei Treuhänder führende Partner von internationalen Prüfungsgesellschaften sein müssen.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie folgende Dokumente:

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