November

IASB legt Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 fest

16.11.2016

Der IASB hat soeben über den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens des kommenden IFRS 17 'Versicherungsveträge' abgestimmt und festgelegt, dass der Standard zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Der IASB folgte der Schlussfolgerung des Stabs, dass unter der Voraussetzung, dass IFRS 17 im ersten Halbjahr 2017 herausgegeben wird, das Inkrafttreten 2021 dreieinhalb bis vier Jahre Vorbereitungszeit gewährt, bevor IFRS 17 verpflichtend in Kraft tritt. Der Board hat auch entschieden, dass ein Unternehmen IFRS 17 auch vor dem 1. Januar 2021 anwenden darf unter der Voraussetzung, dass es spätestens zum selben Zeitpunkt auch IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden anwendet.

Das Inkrafttreten 2021 bedeutet auch, dass Unternehmen, die den Aufschubansatz anwenden, der es einem Unternehmen gestattet, IAS 39 anstelle von IFRS 9 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, dies tun können, bis der neue Versicherungsstandard verpflichtend in Kraft tritt.

Entwicklungen beim FASB und bei der SEC

16.11.2016

Der FASB-Vorsitzende Russell Golden ist für eine zweite Amtszeit berufen worden; die SEC-Vorsitzende Mary Jo White hat angekündigt, dass sie zurücktreten will.

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) haben die Wiederberufung von Russell G. Golden als Vorsitzenden des US-amerikanischen Standardsetzers FASB bekanntgegeben. Außerdem wurden Marsha L. Hunt und Harold L. Monk Jr. zu neuen Boardmitgliedern des FASB ernannt. Golden wurde 2013 zum siebten Vorsitzenden des FASB berufen. Seine erste Amtszeit endet am 30. Juni 2017, seine zweite und letzte Amtszeit wird am 30. Juni 2020 enden. Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des FASB veröffentlicht.

Bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat die Vorsitzende Mary Jo White erklärt, dass sie mit Ende der Amtszeit von Präsident Obama zurücktreten wird. White, die im April 2013 zur 31. Vorsitzenden der SEC berufen wurde, wird eine der am längsten amtierenden Vorsitzenden der SEC gewesen sein. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der SEC.

Aktualisierter Fahrplan für die IFRS-Übernahme im Iran

16.11.2016

Die Wertpapier- und Börsenaufsicht im Iran (Securities and Exchange Organisation, SEO) hat den Fahrplan für die IFRS-Übernahme im Iran aktualisiert. Die Daten sind unverändert, aber die Liste der betroffenen Unternehmen wurde verfeinert und ein Vorschrift zur doppelten Berichterstattung wurde aufgenommen.

Im neuen Fahrplan vom 15. November 2016 wird festgehalten, dass ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 21. März 2016 beginnen, alle Banken, Versicherungen, börsennotierten Finanzinstitute und alle börsennotierten Unternehmen mit einem registrierten Kapital von mehr als 10 Billionen iranischer Rial zwei Abschlüsse erstellen müssen - einen nach IFRS und einen nach iranischen Rechnungslegungsstandards. Beide Abschlüsse müssen geprüft werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Börse von Teheran.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC

15.11.2016

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2016 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, keine eng umrissenen Änderungen an IAS 12 zu entwickeln, die der Bilanzierung von Erwerben eines aus einem Vermögenswert bestehenden Unternehmens, das keinen Geschäftsbetrieb nach der Definition von IFRS 3 darstellt, im Konzernabschluss gelten.

Wir stimmen der Analyse der Vorschriften in IAS 12 durch das IFRS Interpretations Committee zu, die in der vorläufigen Agendaentscheidung enthalten ist. Allerdings halten wir fest, dass Erwerbe und Veräußerungen von aus einem Vermögenswert bestehenden Unternehmen zu einer Reihe von Fragen führen, nicht nur in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern, sondern auch hinsichtlich der Zeitwertbewertung und der Unterscheidung zwischen dem Erwerb von Vermögenswerten und Unternehmenszusammenschlüssen. Wir empfehlen, dass die umfassenderen Bilanzierungsfragen, die sich aus solchen Geschäftsvorfällen ergeben, vom Board berücksichtigt werden, wenn er seine Agenda für die nächsten drei Jahre entwickelt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Übernahme der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf IFRS 9 scheinen der erwarteten IFRS 9-Übernahme zu folgen

15.11.2016

Die Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa muss als kommend angesehen werden, nachdem der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) für die Übernahme des Standards gestimmt hat und das EU-Parlament keinen Einspruch erhoben hat. Die Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 haben jetzt ebenfalls die erste Hürde genommen, indem EFRAG den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung veröffentlicht hat.

Bei der letzten Sitzung des EFRAG Boards am 10. November waren sich die EFRAG-Boardmitglieder einig, dass man ein positives Übernahmesignal senden wolle, obwohl die Änderungen nicht alle erhobenen Bedenken adressieren. Deshalb heißt es im Entwurf der Übernahmeempfehlung:

Ohne dass wir unsere Übernahmeempfehlung einschränken, halten wir fest, dass die Änderungen viele der Bedenken adressieren, die in unserer Übernahmenempfehlung in Bezug auf IFRS 9 erhoben wurden, aber sie adressieren nicht die Kostenbedenken von Unternehmen, die Versicherungsaktivitäten ausüben, ohne eine vorherrschende Versicherungsgesellschaft zu sein.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme in der EU entsprechend aktualisiert.

Saudi-Arabien unternimmt letzte Schritte für die IFRS-Übernahme

15.11.2016

Saudi-Arabien hat die vierte und letzte Phase des saudischen IFRS-Konvergenzprojekts abgeschlossen und hat eine Übereinkunft mit der IFRS-Stiftung getroffen, die dem Land gestatten, die IFRS in arabischer Sprache in seine Gesetzgebung einzufügen.

Der Vorstand der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization of Certified Public Accountants, SOCPA) hat den Abschluss der vierten und letzten Phase des suadischen IFRS-Konvergenzprojekts bestätigt und die verbleibenden Standards übernommen, darunter auch IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards. Da der Beschluss bestand, dass die Anwendung der Standards sofort nach Abschluss des Übernahmeprojekts beginnen sollte, ist damit die Erstanwendung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2017 und durch alle anderen Unternehmen ab dem 1. Januar 2018 mit möglicher vorzeitiger Anwendung offiziell bestätigt. Eine entsprechende Erklärung (nur in arabischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der SOCPA.

Als weiteren wichtigen Schritt hat die SOCPA eine Lizenzvereinbarung mit der IFRS-Stiftung getroffen, die der SOCPA erlauben, eine offizielle arabische Übersetzung der IFRS und des IFRS für KMU für Zwecke der Übernahme in nationales Recht zu veröffentlichen. Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Neue AFRAC-Stellungnahme gegenüber dem IASB

15.11.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' genommen.

AFRAC begrüßt die Initiative von IASB und FASB zur Bereitstellung weiterer Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes oder den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten darstellt. Allerdings hält AFRAC fest, dass obwohl die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in den Fällen, wo die “screening tests” anwendbar sind, ansprechend erschienen, das Ergebnis einer solchen Beurteilung nicht in allen Situationen aussagekräftig sein köönte. AFRAC diskutiert in seiner Stellungnahme Bereiche, in denen die vorgeschlagenen Leitlinien überdacht und gegebenenfalls angepasst werden sollten.

Des Weiteren hebt AFRAC hervor, dass die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes darstellt oder nicht, von erheblicher Bedeutung sei, da die Einstufung als Geschäftsbetrieb oder als Gruppe von Vermögenswerten zu grundlegend anderen Zahlen in den Jahresabschlüssen führen könne.

Darüber hinaus regt AFRAC an, weitere Aspekte zu IFRS 3 zu behandeln und klarzustellen. Insbesondere fordert AFRAC den IASB auf, die Arbeit bezüglich anderer Themen, die während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 aufgekommen sind, zu forcieren (beispielsweise iZm der Bialnzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten oder der Wirksamkeit und Komplexität von Werthaltigkeitstests der Firmenwerte).

AFRAC stimmt den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 hinsichtlich der Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen zu.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

IASB-Video zur Zusammenarbeit in der internationalen Standardsetzung

15.11.2016

Der IASB hat eine kurzes Video veröffentlicht, das während der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) im September 2016 in London aufgenommen wurde. Es bietet kurze Aussagen des IASB-Vorsitzenden und von Standardsetzern weltweit zur internationalen Zusammenarbeit.

Die nationalen Standardsetzer sind sich einig, dass eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen den Standardsetzern weltweit einschließlich des IASB nicht nur nett ist, sondern eine absolute Notwendigkeit. Sie erklären, dass die Zusammenarbeit enger und offener geworden sei. Während jedoch der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst mit der gegenwärtigen Situation zufrieden zu sein scheint, in der die nationalen Standardsetzer als Ohr des IASB in den verschiedenen Rechtskreisen dienen, sehen die nationalen Standardsetzer durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten und sind der Meinung, dass die Zusammenarbeit nicht nur in eine Richtung gehen sollte.

Sie können sich das kurze Video (etwas über fünf Minuten) auf der Internetseite des IASB ansehen.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2016

14.11.2016

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 12. bis 14. Oktober 2016 in Neu-Delhi stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder — Die Treuhänder erörterten eine Reihe wichtiger strategischer Sachverhalte:
    • Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Änderungen der Satzung als Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit und der Struktur der IFRS-Stiftung — Die Treuhänder erörterten zehn einzelne Aspekte und kamen zu folgenden Schlussfolgerungen:
      • Geografische Balance der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert, die Leitlinien zu den geografisch unabhängigen Sitzen werden verfeinert;
      • Beruflicher Hintergrund der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert, eine Ausgewogenheit muss gewahrt bleiben, es wird angestrebt, mehr weibliche Treuhänder zu haben;
      • Vergütung der Treuhänder: Die Vorschläge werden finalisiert;
      • Ausrichtung und Häufigkeit von Überprüfungen der IFRS-Stiftung: Die Vorschläge werden finalisiert;
      • Größe des IASB: Die Treuhänder sprechen sich für eine feste Größe von 14 Mitgliedern aus (4 je aus Europa, Amerika, Asien, 1 aus Afrika, einer frei wählbar);
      • Beruflicher Hintergrund der IASB-Mitglieder: Die Vorschläge werden finalisiert, eine Ausgewogenheit muss gewahrt bleiben;
      • Geografische Balance der IASB-Mitglieder: Die Vorschläge werden wie oben beschrieben finalisiert;
      • Wiederberufungen in den IASB: Die Vorschläge werden finalisiert, Leitlinien zur Länge der zweiten Amtszeit müssen aber entwickelt werden;
      • Abstimmungsverhältnisse im IASB: Die veränderte Größe des IASB führt zur Festsetzung neuer Quoten bei Abstimmungsverhältnissen, bei denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist;
      • Sitzungen des IFRS-Beirats: Die Vorschläge zur Verringerung der Anzahl der Sitzungen werden finalisiert, es wird aber festgehalten, dass bei Bedarf zusätzliche Sitzungen abgehalten werden können.
    • Agendakonsultation 2015 — Die Treuhänder wurden über die Ergebnisse der Agendakonsultation informiert und erörterten die beinahe endgültige Fassung der Zusammenfassung der Rückmeldungen.
    • Präsentation zu IFRS in Indien — Die Treuhänder erhielten eine Präsentation zu den IFRS-Entwicklungen in Indien, den gegenwärtigen Ind AS und den Plänen hinsichtlich einer langfristigen vollständigen Konvergenz.
    • Sonstige Sachverhalte — Die Treuhänder erörterten Fortschritte bei der neuen Internetpräsenz der Stiftung, Auswirkungen des Brexit, Fragen des geistigen Eigentums, Einwerbung von Finanzierung in den USA, die Arbeit des asiatischen Verbindungsbüros der IFRS-Stiftung und die zunehmende IFRS-Anwendung in Japan sowie Vorbereitungen für die nächste Sitzung der Treuhänder im Januar 2017.
    • Berichte von Ausschüssen — Dies waren insbesondere Berichte der Ausschüsse zu Prüfung und Finanzen, Humankapital sowie Nominierungen, die von den Treuhändern erörtert wurden. Über den Bericht des DPOC, der ebenfalls erörtert wurde, hatten wir Sie bereits informiert.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder über die fachlichen Aktivitäten des IASB. Schwerpunkt seiner Ausführungen waren die Agendakonsultation und der Stand der Übernahme von IFRS 9 in der EU.
  • Ereignisse in Neu-Delhi — Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) war Gastgeber einer Veranstaltung für Anwender. Außerdem gab es eine auch im Internet ausgestrahlte Podiumsdiskussion zu IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und den künftigen Prioritäten des IASB.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Oktober 2016

14.11.2016

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 13. Oktober 2016 in Neu-Delhi - zum ersten Mal in öffentlicher Sitzung - getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Dem DPOC wurde ein Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die Konsultationsprozessschritte für alle laufenden Projekte auf der Agenda des IASB beschrieben wurden. Insbesondere erörterte der DPOC die folgenden Themen: (1) Rahmenkonzept und dort insbesondere die Einbindungsaktivitäten des Boards im Hinblick auf Erfolgsberichterstattung und den Ausweis von Eigen- und Fremdkapital und (2) die Entscheidung des Boards, die vom IFRIC vorgeschlagene Interpretation zu langfristigen Beteiligungen (IAS 28/IFRS 9) zu kippen und den Sachverhalt in die jährlichen Verbesserungen aufzunehmen.
  • Agendakonsultation 2015: Einhaltung des Konsultationsprozesses über die Laufzeit des Projekts — Der DPOC nahm einen Bericht über die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit der Agendakonsultation entgegen. Der DPOC stimmte zu, dass alle Schritte eingehalten worden seien, aber betonte noch einmal die Bedeutung der Einbindung von Anlegern.
  • Auswirkungsanalysen — Bei diesem Punkt ging es im Wesentlichen um Nachbeobachtungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen. Insbesondere wurden Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge erörtert, wo der Stab zu einem künftigen Zeitpunkt noch einmal Einzelheiten vorstellen wird. Der DPOC streifte kurz die Schwierigkeiten, die mit der Vielzahl von Versicherungsprodukten weltweit verbunden sind. Außerdem sprach man über die makroökonomischen Auswirkungen der Anwendung des Modells der erwarteten Verluste in IFRS 9 und die Notwendigkeit, dies im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung zu adressieren.
  • Strategisches Arbeitsprogramm: Benchmarking — Hierbei ging es um die Frage, wie sich der Konsultationsprozess des IASB mit dem anderer Organisationen messen kann. Ein Papier, das für diesen Sitzungsteil erarbeitet worden war, bestätigte, dass der IASB in fast allen Bereichen beste ausgeübte Praxis anwendet. Der DPOC hielt fest, dass dies ein guter Ausgangspunkt für die Untersuchungen zu Leistungsindikatoren ist.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC bestätigte, dass die jährliche Überprüfung der Beratungsgruppen gemäß dem Handbuch für den Konsultationsprozess durchgeführt wurde. Er nahm zur Kenntnis, dass die Beratungsgruppen zu Versicherungsverträgen und zu Bewertungsfragen aufgelöst werden sollen.
  • Berichterstattungsprotokoll — Die jährlich Überprüfung der allgemeinen berichterstattungsfragen hat keine Beanstandungen ergeben. Der Prozess, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle Stellungnahmen erfasst und zur Kenntnis genommen werden, wurde verbessert.
  • Aus- und Weiterbildungsinitiative: Aktueller Stand des Konsultationsprozesses — Der DPOC bestätigte, dass die Entwicklung von Materialien durch die Initiative ausreichend ist und dass deren Grad der Überprüfung dem Handbuch für den Konsultationsprozess entspricht.
  • Kor­re­spon­denz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben, derer sich der DPOC annehmen müsste.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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