Oktober

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11

31.10.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' Stellung genommen, der im Juni 2016 herausgegeben wurde.

Wir begrüßen die Initiative des Boards, diesen Sachverhalt zu adressieren, und unterstützen die Einführung einer 'Prüfung der Konzentrierung'; allerdings sind wir der Meinung, dass für deren Umsetzbarkeit die Anwendung des Konzepts 'ähnliche identifizierbare Vermögenswerte' notwendig ist. Darüber hinausempfehlen wir, dass (1) der Board danach streben sollte, die Bilanzierungsunterschiede zwischen Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Vermögenswerten zu minimieren oder ganz zu beseitigen, und (2) der Board in Erwägung ziehen sollte, einen breiteren Ansatz bei den Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 in Bezug auf den Erwerb von Kontrolle oder gemeinsamer Kontrolle über eine gemeinsame Geschäftstätigkeit, die die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt, zu wählen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Podiumsdiskussion von AcSB und IASB zu IFRS 15

31.10.2016

Am 14. Oktober 2016 war der kanadische Standardsetzer AcSB Gastgeber einer Podiumsdiskussion zur Umsetzung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'. Eine Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion sowie die verwendeten Präsentationsfolien stehen jetzt zur Verfügung.

Das Podium wurde vom IASB-Mitglied Gary Kabureck geleitet. Weitere Teilnehmer waren Karen Higgins (stellvertretende Vorsitzende des AcSB und Partnerin bei Deloitte), Karyn Brooks (ehemalige leitende stellvertretende Präsidentin und Kontrollerin bei Bell Canada und Teilnehmerin an den Diskussionen der TRG), Cameron McInnis (Leiter der Abteilung Rechnungslegung bei der Wertpapieraufsicht von Ontario) und Allison McManus (Partnerin bei KPMG und ehemalige Stabsmitarbeiterin des IASB). Nach einem kurzen Überblick über die Situation in Kanada erörterten die Teilnehmer ausführlich Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit IFRS 15 und eine entsprechende Projektabwicklung einschließlich der Kommunikation nach außen.

Die Videoaufzeichnung (zwei Stunden und 15 Minuten) ist auf YouTube verfügbar. Die Präsentationsfolien können von der Internetseite des AcSB heruntergeladen werden.

Übernahme von IFRS 15 in europäisches Recht

31.10.2016

Die Europäische Union hat IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' für die Anwendung in Europa übernommen. In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 vom 22. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Oktober 2016 wird der Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden übernommen, den der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem (später geänderten) des IASB (1. Januar 2018 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der Standard für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

28.10.2016

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 3. und 4. November 2016 ihre 12. Sitzung in Johannesburg abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung, die unter der Leitung von IASB-Mitglied Darrel Scott stattfinden wird, nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 3. November 2016 (9:00h-16:30h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den IASB
  • Präsentationen zu Fragen zu IAS 37
  • Diskussion der Fragen zu IAS 37
  • administrativer Sitzungsteil (Themen für künftige Sitzungen)

Freitag, 4. November 2016 (9:00h-12:30h)

  • Präsentation und Diskussionen: Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • Laufende Projekte des IASB
  • Abschlüsse von Tochterunternehmen
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2016 bekannt

28.10.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2016 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Kernthemen für besonders relevant bei der Überprüfung der Abschlüsse 2016:

  • Erfolgsberichterstattung
    • Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden
    • Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen
    • Segmentinformationen
    • Bewegungen im sonstigen Gesamtergebnis
    • Ergebnis je Aktie
    • ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen
  • Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital
  • Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf IFRS-Abschlüsse
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • IFRS 16 Leasingverhältnisse

Darüber hinaus fordert ESMA vor dem Hintergrund der Auswirkungen, die der Brexit auf einige Emittenten in Europa haben kann, diejenigen Unternehmen, die von den Ergebnissen des Referendums betroffen sein können, auf, die entsprechenden Risiken und erwarteten einzuschätzen und anzugeben. ESMA geht davon aus, dass weitere Informationen über die Auswirkungen bekannt werden, wenn der Zeitpunkt des Austritts näher kommt.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen. ESMA wird Informationen dazu sammeln, wie europäische börsennotierte Unternehmen diese Prioritäten angewendet haben, und die Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

Sitzungspapiere für die Novembersitzung des IFRS-Fachausschusses

28.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. November 2016 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 54. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der 53. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC und der daran anschließende Sitzung beider Fachausschüsse

27.10.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 10. Oktober 2016 in Berlin getagt. Danach haben der IFRS-Fachauschuss und der HGB-Fachausschuss am 11. Oktober 2016 gemeinsam getagt. Der Ergebnisbericht von diesen Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 53. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Zinssatz für Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand
  • Entwurf der Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 16 Leasingverhältnisse

Während ihrer 9. gemeinsamen Sitzung haben beide Ausschüsse folgende Themen besprochen:

  • Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden - soweit verfügbar - bereits am 13. Oktober zur Verfügung gestellt.

Forschungsbericht des AASB kommt zu dem Schluss, dass die australische Wirtschaft von der IFRS-Übernahme profitiert hat

27.10.2016

Als Teil eines größeren Projekts zur Überprüfung der IFRS hat der australische Standardsetzer AASB den Forschungsbericht Nr. 3 'Die Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Australien: Nachweise aus akademischer Forschung' veröffentlicht. Nach mehr als zehn Jahren der IFRS-Anwendung in Australien geht der AASB den Fragen nach, ob die IFRS die Qualität der Finanzberichterstattung in Australien verbessert haben und ob sich die Vergleichbarkeit der Berichterstattung australischer Unternehmen mit ihren globalen Wettbewerbern erhöht hat.

Dieser dritte Forschungsbericht baut auf 35 hochwertigen veröffentlichten empirischen Studien auf und ist insbesondere der Auswirkung der IFRS-Übernahme auf börsennotierte Unternehmen und andere Marktteilnehmer gewidmet. Die im Bericht zitierten wesentlichen Ergebnisse sind die folgenden:

  • Die IFRS-Übernahme durch australische Unternehmen scheint ein positives Ergebnis für Anleger und Analysten gehabt zu haben, da die Forschung zeigt, dass Analysten besser den Entwicklungen folgen können und sich die Genauigkeit ihrer Prognosen verbessert hat.
  • In einigen Studien werden positive Ergebnisse im Hinblick auf die Wertrelevanz der Finanzberichte nach der IFRS-Einführung hervorgehoben; auch sei die Anzahl der Unternehmen mit Gewinnstrukturierung zurückgegangen.
  • In den meisten Studien werden positive Ergebnisse hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattungspraxis australischer Unternehmen mit der ihrer globalen Wettbewerber bestätigt.
  • Studien zum Zeitpunkt der Übernahme hatten ursprünglich eine große Skepsis bei Unternehmensführern börsennotierter Unternehmen hinsichtlich möglicher Verbesserungen aus der Bilanzierungskonvergenz gezeigt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden im Bericht drei Kernbotschaften ausgemacht: (i) Die FRC-Richtlinie hinsichtlich der Übernahme der IFRS in Australien ist weiterhin sachgerecht; (ii) in den meisten Studien wird allgemein die Sichtweise unterstützt, dass die IFRS-Übernahme der australischen Wirtschaft genützt hat; und (iii) es gibt keine bedeutenden Hinweise, dass ein Überdenken der Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, erforderlich ist.

Auf der Internetseite des AASB haben Sie Zugang zu einer entsprechenden Presseerklärung und dem Forschungsbericht.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

27.10.2016

Das IFRS Interpretations Committee wird am 8. November 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Fortführung der Erörterung eines Sachverhalts zu IFRS 9/IAS 39, die Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu einem Sachverhalten zu IAS 12, die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IAS 12 und IAS 32, die Erörterung neuer Sachverhalte zu IFRS 10, IFRS 9 (zwei Sachverhalte), IFRS 5/IFRS 9/IAS 39 und Warenanleihen (ein Sachverhalt, der keinem bestimmten Standard zuzuordnen ist), Erwägung eines Sachverhalts zu IAS 28, der sich derzeit in der Warteschleife befindet, und Erörterung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

26.10.2016

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 3. November 2016 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung und die Unterlagen für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

Donnerstag, 3. November 2016 (09:00h-15:00h)

  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Bilanzierungswahlrechte – Eine Einschränkung der Vergleichbarkeit?
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Digitale Berichterstattung – Daten
  • Hauptbestandteile des Abschlusses

Im Anschluss findet noch eine geschlossene Sitzung bis 16:30h statt.

Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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