Vorschlag einer Überarbeitung einer AFRAC-Stellungnahme

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07.10.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) schlägt die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14 'Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (UGB)' vor.

Im Rahmen der Überarbeitung soll in Kapitel 1 eine Frage 10 („Ist die Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bewertung von festverzinslichem Finanzanlagevermögen zulässig?“) neu aufgenommen werden.

Der Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 7. November 2016 erbeten.

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