Österreichisches Finanzministerium veröffentlicht Enforcement-Evaluierung
18.10.2016
Die Ergebnisse der vom österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF) beauftragten Evaluierung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes (RL-KG) liegen vor. Das Ziel der Anfang 2016 durchgeführten Befragungsstudie bestand darin, zum einen die Funktionsfähigkeit des österreichischen Rechtsrahmens für ein wirksames Enforcement zu überprüfen sowie zum anderen potenziellen Verbesserungsbedarf abzuleiten. Österreich hatte 2013 als letztes Land der Europäischen Union eine Prüfstelle für Rechnungslegung eingerichtet.
Das österreichische System zur Kontrolle der Richtigkeit der Rechnungslegung börsenotierter Unternehmen wird von den Marktteilnehmern überwiegend als wirksam und nützlich beurteilt. Auch das mit Deutschland vergleichbare zweistufige System wird positiv gesehen. Ebenfalls gute Noten bekommen die Prüfer der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), denen gute fachliche Qualifikation bescheinigt wird. Verbesserungsbedarf orten die Befragten vor allem in den Bereichen Prüfungsdauer – diese wird häufig als zu lange eingestuft - sowie einer nach Ansicht zahlreicher Marktteilnehmer zu niedrigen Wesentlichkeitsschwelle bei der Einstufung als „Fehler“.
Auf der Internetseite des BMF stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung: