EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16

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12.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa herausgegeben.

Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu dem Schluss gekommen ist, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Außerdem wird EFRAG während der Konsultationsperiode noch weitere Arbeiten hinsichtlich der Auswirkungen von IFRS 16 auf KMU, der Meinungen der Adressaten von Abschlüssen und der Auswirkungsanalyse durchführen.

EFRAG erwartet, dass diese weiteren Arbeiten noch erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben können, und hat deshalb noch keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen. Deshalb ermutig EFRAG alle Anwender, EFRAG über jegliche Sachverhalte zu informieren, die für eine Übernahmeempfehlung relevant sein können. Es werden im Konsultationsdokument einige gezielte Fragen in diesem Zusammenhang gestellt, es ist aber nicht erforderlich, sich auf diese Fragen zu beschränken. Kommentare werden bis zum 8. Dezember 2016 erbeten. EFRAG geht davon aus, einen vollständigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung im üblichen Umfang 2017 für eine weitere kurze Kommentierungphase zur Verfügung zu stellen.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Konsultationsdokument sowie zu Anhängen und unterstützenden Dokumenten. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der Übernahme in der EU aktualisiert.

Das DRSC bittet deutsche Unternehmen, die sich an Konsultation beteiligen, ihre Kommentare über das DRSC bei EFRAG einzureichen.

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