FEE-Stellungnahme zur EBA-Konsultation zu Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste
26.10.2016
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat im Juli 2016 den Entwurf von Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat jetzt Stellung genommen und bittet um Klarstellung hinsichtlich des beabsichtigten Zusammenspiels von aufsichtlichen und Rechnungslegungsvorschriften.
Die vorgeschlagenen EBA-Leitlinien bauen auf den Leitlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht auf, die dieser im Dezember 2015 zum selben Thema herausgegeben hat. Sie enthalten einen ausführlichen Abschnitt zu Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente.
FEE hält fest, dass eine jegliche Vereinheitlichung auf EU-Ebene so nah wie möglich an internationalen Vorschriften und an den Leitlinien des Basler Ausschusses bleiben sollte, um eine einheitliche Interpretation von IFRS 9 sicherzustellen und ein hochwertiges Modell der erwarteten Verluste in allen Rechtskreisen zu fördern. FEE fürchtet, dass die vorgeschlagenen Leitlinien der EBA auf einen weiteren Anwendungsbereich als die des Basler Ausschusses abzielen. FEE hält ausdrücklich fest: "Der Verband hegt die klare Erwartung, dass die EBA nicht die Befugnis hat, Vorschriften für Abschlüsse zu erlassen, und dies auch nicht anstrebt." FEE schlussfolgert: "Aufsichtliche und rechnungslegerische Ansätze können nicht ähnlich sein, und es sollte festgehalten werden, dass es wichtige Unterschiede gibt."
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Schreiben an die EBA auf der Internetseite von FEE.